Jobcenter
Das Jobcenter der Stadt Dülmen, das organisatorisch dem Fachbereich 52 - Arbeit, Soziales, Ehrenamt und Senioren zugeordnet ist, ist zuständig für die Gewährung von Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB ) II.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie hierzu einige grundlegende Informationen. Die hier zur Verfügung gestellten Auskünfte können eine auf Ihren persönlichen Einzelfall abgestimmte Beratung nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie im Bedarfsfall persönlichen Kontakt mit den Ansprechpersonen des Dülmener Jobcenters auf.
Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang unsere Sprechzeitenregelung, denn für das Jobcenter der Stadt Dülmen gelten besondere Öffnungszeiten mit der Notwendigkeit einer vorherigen Terminvereinbarung. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrer Ansprechperson zuerst einen festen Termin vereinbaren, damit Sie Ihre Anliegen ausführlich besprechen können. Dies gilt sowohl für Neubeantragungen als auch für laufende Leistungsangelegenheiten.
Das Team des Jobcenters ist bemüht, unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen eine für Ihr Anliegen passende Beratung und Hilfestellung zu geben.
Sprechen Sie uns gerne an!
Das Team des Jobcenters ist bemüht, unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen eine für Ihr Anliegen passende Beratung und Hilfestellung zu geben.
Sprechen Sie uns gerne an!