Bürgergeld

Erwerbsfähige Personen sowie gegebenenfalls die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen sichern können, erhalten Bürgergeld, sofern andere, vorrangige Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Kinderzuschlag) nicht ausreichend sind.

Das Bürgergeld umfasst Leistungen der Beratung, der Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit sowie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.  Bearbeitet werden Leistungsangelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jobcenter der Stadt Dülmen. 

Für das Jobcenter der Stadt Dülmen gelten besondere Öffnungszeiten mit der Notwendigkeit einer vorherigen Terminvereinbarung. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrer Ansprechperson zuerst einen festen Termin vereinbaren, damit Sie Ihre Anliegen ausführlich besprechen können. Dies gilt sowohl für Erstantragstellungen als auch für laufende Leistungsangelegenheiten.
 
Erhalten Sie bereits Bürgergeld oder haben bereits einen Bürgergeldantrag gestellt und wollen eine Änderung mitteilen oder eine weitere Leistung beantragen, können Sie dieses digital einfach und schnell über das Kontaktformular machen.
 

Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit

Das Bürgergeld zielt darauf ab, die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten sowie der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu stärken und dazu beizutragen, dass die Leistungsberechtigten den Lebensunterhalt künftig wieder unabhängig vom Bürgergeld aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Im Fokus stehen dabei die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung sowie eine dauerhafte Integration in Arbeit.

Die Leistungsberechtigten sind verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen. Das Ausschöpfen aller Möglichkeiten umfasst die Pflicht, aktiv durch Arbeitsaufnahme mitzuwirken und an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit teilzunehmen. Durch die Grundsätze "Fördern und Fordern" ist dies gesetzlich verankert.

Die Umsetzung dieser Unterstützung wird im Jobcenter der Stadt Dülmen durch ein erfahrenes und zuverlässiges Fallmanagement garantiert.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Fallmanagement.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Flankiert wird dieser vom Grundgedanken her zeitlich befristete Prozess durch die Gewährung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Form von Regelbedarfen, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie in besonderen Lebenssituationen etwaig zustehenden Mehrbedarfsleistungen. Für Kinder und Jugendliche kann zusätzlich ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen.

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für das Gesamtgebiet der Stadt Dülmen gelten ab 01.01.2023 folgende Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft (Kaltmiete und Nebenkosten; ohne Heizkosten, diese werden gesondert betrachtet):

1-Personen-Haushalt 450,40 EUR
2-Personen-Haushalt 546,20 EUR
3-Personen-Haushalt 650,00 EUR
4-Personen-Haushalt 759,30 EUR
5-Personen-Haushalt 866,40 EUR
6-Personen-Haushalt 970,20 EUR
für jede weitere Person 103,80 EUR

 

Die Leistungen sind in der Regel auf einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten befristet. In Ausnahmefällen, z.B. bei vorläufiger Bewilligung aufgrund von schwankendem Einkommen, erfolgt eine Verkürzung des Bewilligungszeitraumes auf sechs Monate. Soweit nach Ablauf dieses Zeitraumes weiterhin Hilfebedürftigkeit bestehen sollte, ist eine erneute Antragstellung durch die Leistungsberechtigten erforderlich. 

Bei Fragen zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (einschließlich Neu- und Wiederholungsanträge) hilft Ihnen die für Sie zuständige Leistungssachbearbeitung weiter.

Antragstellung

Bürgergeld wird nur auf Antrag erbracht. Für Zeiten vor der notwendigen Antragstellung ist im Nachhinein keine Hilfeleistung mehr möglich. Gemäß § 37 Absatz 2 Satz 2 SGB II wirkt der Antrag grundsätzlich auf den Ersten des Monats der Antragstellung zurück.

Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Leistungssachbearbeitung und vereinbaren einen Termin zur Erstberatung. Dort erhalten Sie Informationen darüber, ob voraussichtlich ein Anspruch auf Bürgergeld besteht und welche Unterlagen von Ihnen vorzulegen sind. Es besteht auch die Möglichkeit, die Antragstellung digital vorzunehmen, es wird jedoch zuvor eine persönliche Kontaktaufnahme empfohlen.


Buchstabenbereich Ansprechperson Tel. 02594/ Raum
A-Ark Frau Pöpping 12-571 16
Arl-Cyg Frau Göckener 12-506 15
Cyh-Ger Frau Collmann 12-572 12
Ges-Hot Frau Fohrmann 12-577 12
Hou-Khal Herr Haak 12-560 14
Kham-Kunk Herr Thiemann 12-575 7
Kunl-Merk Herr Lewe 12-507 15
Merl-Pat Frau Rüter 12-586 13
Pau-Sah Herr Peter 12-576 16
Sai-St Herr Czapla 12-573 14
Su-Z Herr Vorbau 12-574 11

 

Unterlagen

Bitte bringen Sie zur Erstberatung folgende Unterlagen mit:
  • Personalausweis (alternativ: Pass, ggf. Aufenthaltstitel)
Im Rahmen der Erstberatung wird mit Ihnen besprochen, welche Unterlagen von Ihnen und den ggf. zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft zählenden Personen für die Antragstellung benötigt werden. Dies können u.a. folgende Unterlagen sein:
  • Nachweise zu Unterkunfts- und Heizkosten (Mietvertrag, vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung, Nachweise über Kosten bei Wohneigentum, Nachweise über Heizkosten)
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen mit aktuellem Stand
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Unterlagen zum bisherigen beruflichen Werdegang
Wenn Sie alle benötigten Unterlagen vorlegen können, vereinbaren Sie bitte einen weiteren Termin mit der für Sie zuständigen Leistungssachbearbeitung, an dem der Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende gemeinsam mit Ihnen aufgenommen werden kann.
 

Erhalten Sie bereits Bürgergeld oder haben bereits einen Bürgergeldantrag gestellt und wollen eine Änderung mitteilen oder eine weitere Leistung beantragen, können Sie dieses digital einfach und schnell über das Kontaktformular machen.

 

Hinweis: Nutzung der elektronischen Akte (eAkte)

Das Jobcenter der Stadt Dülmen hat die elektronische Akte (eAkte) eingeführt. Die eAkte ersetzt die bisherige Papierakte, d.h. alles, was bisher auf Papier ausgedruckt, bearbeitet und abgelegt wurde, erfolgt ausschließlich digital am Computer. Alle Unterlagen, die Sie einreichen, werden gescannt und in der eAkte gespeichert. 

Senden Sie uns auf dem Postweg bitte grundsätzlich keine Originale mehr zu, sondern nur noch Kopien. Alle Papierunterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden nach unserer digitalen Verarbeitung datenschutzkonform vernichtet. Lediglich im Rahmen zuvor vereinbarter persönlicher Vorsprachen Ihrerseits oder an der Infotheke im Eingangsbereich können Sie alternativ Ihre Originalbelege vorlegen. Eine weitere Möglichkeit der Vorlage benötigter Unterlagen besteht in der Zusendung per Mail nach hier. 

In besonderen Situationen kann es vorkommen, dass wir hiervon abweichend ausnahmsweise Dokumente wie z.B. Urkunden, Verträge, Urteile, Policen, Kontoauszüge oder ähnliche Unterlagen im Original vorgelegt bekommen müssen. Sollte das der Fall sein, so teilen wir Ihnen dies ausdrücklich mit. Dokumente dieser Art werden entweder hier vor Ort eingescannt und das Original wird Ihnen danach direkt wieder ausgehändigt oder aber bei postalischer Übersendung durch Sie senden wir Ihre Originale anschließend an Sie zurück. 

Rechtsgrundlagen