Nach landesrechtlichen Vorschriften sind die Städte und Gemeinden sogenannte Versicherungsämter. Insofern besteht auch bei der Stadt Dülmen die Möglichkeit, Anträge auf Rentenleistungen zu stellen. Sämtliche Zuständigkeiten und Verantwortungen der Rententräger bleiben davon unberührt. Unser Service kann bei bestehender Klarheit über einen dem Grunde nach bestehenden Rentenanspruch daher in erster Linien weite Wege und Wartezeiten bei den Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung ersparen, indem wir es Ihnen ermöglichen, Ihren Rentenantrag bzw. Ihren Antrag auf Kontenklärung hier vor Ort aufnehmen zu lassen.

Welche Anträge können in Dülmen gestellt werden?

Wir helfen Versicherten, die in Dülmen wohnhaft sind, bei Anträgen auf:

Bitte folgen Sie für weitere Informationen und zur Online-Terminvereinbarung einem der oben stehenden Links.

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unter Rufnummer 02594/12-584 und unter Angabe Ihrer Rentenversicherungsnummer möglich.

Anträge auf Altersrente sollten ca. drei bis vier Monate vor Rentenbeginn gestellt werden. Bei der Stadt Dülmen gestellte Anträge gelten als am gleichen Tag beim Rentenversicherungsträger eingegangen.

Hinweis:

Es besteht weiterhin bei allen Anträgen die Möglichkeit, diese telefonisch aufnehmen zu lassen. Sie werden zum vereinbarten Termin von dem entsprechenden Sachbearbeiter unter der von Ihnen angegebenen Rufnummer kontaktiert.

Aufgrund der guten Erfahrungen in der Vergangenheit und aus Gründen der Vereinfachung für alle Beteiligten wird darum gebeten - auch unter dem Aspekt des Schutzes Ihrer eigenen Gesundheit - von diesem Angebot vorrangig Gebrauch zu machen.

Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch ist jedoch auch wieder eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung möglich. Sollte dies der Fall sein, werden Sie gebeten, dieses bei der Terminbuchung ausdrücklich anzugeben. 

Gerne sind wir Ihnen auch als weitere Dienstleistung bei der Anforderung von benötigten Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung behilflich.

Folgende Druckprodukte können unter der Angabe der Rentenversicherungsnummer für Sie angefordert werden:

  • Versicherungsverlauf / Rentenauskunft
  • Renteninformation
  • Beitragsrechnung (Bargeldloser Beitragseinsatz / Handwerker etc.)
  • Lückenaufstellung
  • Rentenbezugsbescheinigung (Versichertenrente) 
  • Rentenbezugsbescheinigung (Hinterbliebenenrente)
  • Informationen über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)
  • Informationen über die Meldung an die Finanzverwaltung (Hinterbliebenenrente)
  • Neuausstellung eines Sozialversicherungsausweises wegen Verlust / Zerstörung / Unbrauchbarkeit 

Folgende Dienstleistungen können wir von hier nicht für Sie erbringen:

  • allgemeine Rentenberatung
  • Berechnung Ihrer Rentenhöhe
  • Auskunft-Erteilung zur Auswirkung freiwilliger Beitragszahlungen
  • Vollständigkeitsprüfung Ihres Versicherungsverlaufes

 

Aktuelles aufgrund der COVID-19-Pandemie (Corona Virus):

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat aufgrund der Ereignisse im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie die Sprechtagstätigkeit in den Kommunen reduziert bzw. vollständig eingestellt. Eine Rentenberatung ist noch im Rahmen des telefonischen Beratungsangebots über das Servicetelefon möglich.

Die Deutsche Rentenversicherung ist hier unter der Telefonnummer Tel. 0800 1000 480 11 zu erreichen.

Unter dieser Nummer können Versicherte entweder die Fachberater direkt erreichen oder Termine für persönliche Beratungen in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder telefonische Rückruftermine vereinbaren.

Sie können sich auch - möglichst nach telefonischer Terminabsprache - bei Ihrem Rentenversicherungsträger direkt beraten lassen:

Zuständige Stelle

Soziales, Ehrenamt und Senioren
Overbergplatz 3
48249 Dülmen

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Ansprechpartner