Umstellung Online-Formulare


Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular

Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen hier im Serviceportal!
 

BIS: Suche und Detail

Durch eine Kontenklärung in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen möglichst alle Versicherungszeiten des/der Versicherten in seinem/ihrem persönlichen Konto gespeichert werden. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Rehabilitationen und Renten) gewährt werden können.

Renteninformation oder Rentenauskunft sind wichtig für Ihre persönliche Altersvorsorgeplanung. Doch Aussagekraft besitzen sie nur mit einem vollständigen und korrekt gespeicherten Versicherungskonto. Es liegt daher auch in Ihrem eigenen Interesse, Ihr Versicherungskonto so früh wie möglich zu klären. Fehlende Nachweise können dann auch noch leichter beschafft werden.

Checkliste zum Stellen des Antrages auf Kontenklärung. Diese Unterlagen müssen Sie unbedingt mitbringen:

Um Ihr Versicherungskonto zu klären beziehungsweise zu vervollständigen, können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Aufrechnungsbescheinigungen), soweit zutreffend
  • Geburtsurkunden der Kinder, soweit zutreffend
  • Nachweise über
    • Ausbildungszeiten (Schule, Studium, Berufsausbildung), soweit zutreffend
    • Arbeitslosigkeit bzw. Ausbildungssuche, soweit zutreffend
    • Krankheitszeiten, soweit zutreffend
    • Erwerbstätigkeit im Ausland, soweit zutreffend
  • Eheurkunden bei Namensehe, soweit zutreffend
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld,     
  • Sozialhilfe etc. (Angaben zur zahlenden Stelle sowie das Aktenzeichen), soweit zutreffend
  • Nachweis über ungeklärte Rentenversicherungszeiten, soweit zutreffend
  • bei Antragstellung durch dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde, soweit zutreffend

 

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