Reisegewerbe § 55 GewO
Wer im Reisegewerbe selbständig tätig werden möchte benötigt eine Reisegewerbekarte (Erlaubnis). Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen. Hierbei beachten Sie bitte eine Vorlaufzeit von vier Wochen.
Sie haben die Möglichkeit, die Reisegewerbekarte online im Wirtschafts-Service-Portal.NRW zu beantragen.
Weiterhin können Sie auch vor Ort einen Termin beim zuständigen Gewerbeamt vereinbaren. Nutzen Sie bitte hierfür vorab das beigefügte Antragsformular.
Rechtsgrundlagen
Onlinedienstleistungen
- Online: Antrag Reisegewerbe im Wirtschafts-Service-Portal.NRW
- Behördliches Führungszeugnis
- Auszug Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Auszug aus dem Vollstreckungsportal
- Handelsregisterauszug
- Bescheinigung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
- Antragsformular bei persönlicher Vorsprache im Gewerbeamt vor Ort
Unterlagen
Gewerbeamt vor Ort: Antragsformular
online-Antrag: Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Auszug aus dem Vollstreckungsportal
Bescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in denen Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten. (noch nicht online abrufbar)
Handelsregisterauszug (juristische Personen)
Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterverzeichnis (juristische Personen)
Bescheinigung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz des Gesundheitsamtes (!! Nur für den Verkauf von unverpackten Lebensmitteln !!).
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
Die Gebühr beträgt | zwischen 150,00 und 500,00 EUR | je nach Verwaltungsaufwand. |