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Wer im Reisegewerbe selbständig tätig werden möchte benötigt eine Reisegewerbekarte (Erlaubnis). Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen. Hierbei beachten Sie bitte eine Vorlaufzeit von vier Wochen.  

Sie haben die Möglichkeit, die Reisegewerbekarte online im Wirtschafts-Service-Portal.NRW zu beantragen. 

Weiterhin können Sie auch vor Ort einen Termin beim zuständigen Gewerbeamt vereinbaren. Nutzen Sie bitte hierfür vorab das beigefügte Antragsformular

 

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

Gewerbeamt vor Ort: Antragsformular

online-Antrag: Wirtschafts-Service-Portal.NRW

Behördliches Führungszeugnis

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Auszug aus dem Vollstreckungsportal

Bescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in denen Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten. (noch nicht online abrufbar)

Handelsregisterauszug (juristische Personen)

Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterverzeichnis (juristische Personen)

Bescheinigung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz des Gesundheitsamtes (!! Nur für den Verkauf von unverpackten Lebensmitteln !!).

 

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Die Gebühr beträgt zwischen 150,00 und 500,00 EUR je nach Verwaltungsaufwand.