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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:
- Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
- Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.
Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, per E-Mail oder auch direkt hier online beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu.
Bescheinigung beantragen
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Angaben über die Stelle, bei der die Bescheinigung vorzulegen ist.
- Eine schriftliche Vollmacht, sofern die Bescheinigung für eine Dritte Person entgegengenommen wird.
Kosten
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (24,00 EUR)
Zuständige Organisationseinheit
- Finanzbuchhaltung
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: finanzbuchhaltung@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Planz
Tel: 02594 12-221
E-Mail: steuern@duelmen.de
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Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:
- Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
- Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.
Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, per E-Mail oder auch direkt hier online beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu.
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- Personalausweis oder Reisepass
- Angaben über die Stelle, bei der die Bescheinigung vorzulegen ist.
- Eine schriftliche Vollmacht, sofern die Bescheinigung für eine Dritte Person entgegengenommen wird.
Finanzbuchhaltung
001 Markt 1 48249 Dülmen
Fax 02594 12-249
Herr
Planz
3.04
02594 12-221
steuern@duelmen.de