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Führungszeugnis
Das Führungszeugnis kann persönlich im Bürgerbüro oder online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der betreffenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann.
Lediglich gesetzliche Vertreter können für die betreute Person einen Antrag stellen.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei erweitertem Führungszeugnis ein Nachweis, dass dieses erforderlich ist!
- bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird
- bei Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird
Kosten
- Führungszeugnis (13,00 EUR)
- Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen.
Es hilft Ihnen weiter
- Bürgerbüro
Tel: 02594 12-102
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.
Ab April können Parkausweise nicht mehr Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 313 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Das Führungszeugnis kann persönlich im Bürgerbüro oder online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der betreffenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann.
Lediglich gesetzliche Vertreter können für die betreute Person einen Antrag stellen.
Rechtsgrundlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei erweitertem Führungszeugnis ein Nachweis, dass dieses erforderlich ist!
- bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird
- bei Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird
- Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen.
Bürgerbüro