Aufgrund einer notwendigen Stromabschaltung, ist ab Freitag, dem 11.09.2026, 12:00 Uhr der Jugendnotruf (02594/12-567) nicht verfügbar. Stattdessen steht der Jugendnotruf des Kreises Coesfeld unter 02591/18-5170 zur Verfügung. Die Feuer- und Rettungswache ist in dieser Zeit ebenfalls nicht unter 02594/12-361 erreichbar. In dringenden Fällen wählen Sie bitte einfach den Notruf 112. Spätestens ab Montag stehen die gewohnten Nummern wieder zur Verfügung.
Gewerbezentralregisterauszug
Jede natürliche oder juristische Person kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister vorhandenen Einträge erhalten.
Im Gewerbezentralregister werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße geführt.
Mit dem neuen Ausweis ist es auch möglich, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.
Ohne neuen Personalausweis kann der Auszug aus dem Gewerbzentralregister persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.
Termin vereinbaren
Weiterführende Informationen
Erforderliche Unterlagen
- natürliche Personen: Personalausweis oder Reisepass
- juristische Personen: Nachweis über die Vertretungsvollmacht, Nachweis über die Rechtsform, Handelsregister-Nummer und Sitz des Unternehmens (z.B. Handelsregisterauszug)
Kosten
| Name | Kosten | Beschreibung |
|---|---|---|
| Gewerbezentralregisterauszug | 13,00 EUR |