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Gewerbezentralregisterauszug
Jede natürliche oder juristische Person kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister vorhandenen Einträge erhalten.
Im Gewerbezentralregister werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße geführt.
Mit dem neuen Ausweis ist es auch möglich, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.
Ohne neuen Personalausweis kann der Auszug aus dem Gewerbzentralregister persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.
Termin vereinbaren
Unterlagen
- natürliche Personen: Personalausweis oder Reisepass
- juristische Personen: Nachweis über die Vertretungsvollmacht, Angaben über die Rechtsform, Handelsregister-Nummer und Sitz des Unternehmens
Kosten
- Gewerbezentralregisterauszug (13,00 EUR)
Weitere Informationen
Es hilft Ihnen weiter
- Bürgerbüro
Tel: 02594 12-102
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.
Ab April können Parkausweise nicht mehr Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 313 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Jede natürliche oder juristische Person kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister vorhandenen Einträge erhalten.
Im Gewerbezentralregister werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße geführt.
Mit dem neuen Ausweis ist es auch möglich, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.
Ohne neuen Personalausweis kann der Auszug aus dem Gewerbzentralregister persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.
Termin vereinbaren
- natürliche Personen: Personalausweis oder Reisepass
- juristische Personen: Nachweis über die Vertretungsvollmacht, Angaben über die Rechtsform, Handelsregister-Nummer und Sitz des Unternehmens
Bürgerbüro