Zwischenzähler: Wasserschwundmengen melden
Für auf dem Grundstück verbrauchte bzw. zurückgehaltene Abwassermengen (Wasserschwundmengen) kann grundsätzlich eine Gebührenermäßigung beantragt werden.
Wasserschwundmengen fallen z. B. für die Gartenbewässerung (Sprengwasser) oder für die Befüllung von Teichanlagen an.
Voraussetzung für die Anerkennung von entsprechenden Gebührenermäßigungen ist, dass das Frischwasser nachweislich nicht in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wurde. Der Nachweis ist über den Einbau eines auf eigene Kosten anzubringenden Wasserzwischenzählers zu führen.
Frischwasserabzugsmengen werden auch in Sonderfällen unter Vorlage geeigneter Unterlagen anerkannt. Dies gilt z. B. in Bäckereien aufgrund des Mehlverbrauchs, in Autowaschanlagen wegen des Haft- und Verdunstungsverbrauchs, in landwirtschaftlichen Betrieben in Bezug auf die Viehtränke, bei Bauwasserverbrauch oder bei einem Wasserrohrbruch, wenn eine Kanalableitung unterbleibt. Der entsprechende Antrag kann formlos gestellt werden.
Die anerkannten Wasserschwundmengen werden auf dem Abgabenbescheid, der gewöhnlich den Eigentümern/-innen der jeweiligen Grundstücke zugestellt wird, ausgewiesen. Die Gutschrift wird dem Verbrauchsjahr zugerechnet, der der Berechnung der Schmutzwassergebühr zugrundeliegt. Im Falle der Vermietung erfolgt eine Abrechnung zwischen Mieter/-in und Eigentümer/-in.
Meldung von Wasserschwundmengen
Wichtiger Hinweis:
Die privaten Wasseruhren werden nicht durch die Stadtwerke Dülmen GmbH im Zuge der jährlichen Ablesung der Hauptwasserzähler abgelesen.
Voraussetzungen
- Installation eines Wasserzwischenzählers
- Mitteilung an die Stadt Dülmen über den Einbau
Rechtsgrundlagen
Kosten
Es fallen keine separaten Gebühren an - durch die Meldung entsprechender Verbräuche würden Sie Abwassergebühren sparen.