Zwischenzähler: Wasserschwundmengen melden
Der aktuelle Stand des Zwischenzählers soll dem Abwasserwerk jährlich zum 31. Oktober schriftlich mitgeteilt werden. Meldungen, die nach dem 31. Januar des Folgejahres eingehen, können satzungsgemäß nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte verwenden Sie hierzu das Online Formular "Zählerstand mitteilen".
Sollte das Formular nicht funktionieren, teilen Sie uns Ihren Zählerstand bitte per Mail unter wasserzwischenzaehler@duelmen.de mit. Wir benötigen dazu: Name, Adresse, Uhrennummer, Zählerstand und Telefonnummer.
Wichtiger Hinweis:
Die privaten Wasseruhren werden nicht durch die Stadtwerke Dülmen GmbH im Zuge der jährlichen Ablesung der Hauptwasserzähler abgelesen.
Außerdem werden Frischwasserabzugsmengen auch in Sonderfällen unter Vorlage geeigneter Unterlagen anerkannt. Dies gilt z. B. in Bäckereien aufgrund des Mehlverbrauchs, in Autowaschanlagen wegen des Verdunstungsverbrauchs, in landwirtschaftlichen Betrieben in Bezug auf die Viehtränke, bei Bauwasserverbrauch oder bei einem Wasserrohrbruch, wenn eine Kanalableitung unterbleibt. Der entsprechende Antrag kann formlos an abwasserwerk@duelmen.de gestellt werden.
Voraussetzungen
- Installation eines Wasserzwischenzählers
- Mitteilung an die Stadt Dülmen über den Einbau
Rechtsgrundlagen
Kosten
Es fallen keine separaten Gebühren an - durch die Meldung entsprechender Verbräuche würden Sie Abwassergebühren sparen.