Für auf dem Grundstück zurückgehaltene Abwassermengen kann grundsätzlich eine Gebührenermäßigung beantragt werden. Sofern ein Teil der bezogenen Frischwassermenge nicht in die Abwasseranlage eingeleitet wird, zum Beispiel für die Gartenbewässerung oder eine Regenwassernutzungsanlage. Eine Befreiung von der Schmutzwassergebühr für die nicht eingeleiteten Frischwassermengen kann auf Antrag gewährt werden.
 
Voraussetzung für die Anerkennung von entsprechenden Gebührenermäßigungen ist, dass das Frischwasser nachweislich nicht in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wurde. So darf sich z.B. grundsätzlich kein Waschbecken mit Abfluss oder ein Bodenabfluss in der Nähe der Zapfstelle befinden. Der Einbau eines ordnungsgemäßen, funktionierenden und geeichten Zwischenzählers der auf eigene Kosten anzubringenden ist, ist beim Abwasserwerk der Stadt Dülmen zu melden, unter dem Online Formular „Mitteilung über den Einbau“.
 
Die anerkannten Wasserschwundmengen werden auf dem Abgabenbescheid, der gewöhnlich den Eigentümern/-innen der jeweiligen Grundstücke zugestellt wird, ausgewiesen. Die Höhe der Gebühr richtet sich beim Schmutzwasser nach dem Frischwasserverbrauch in Kubikmeter. Die Gutschrift wird dem Verbrauchsjahr zugerechnet, der der Berechnung der Schmutzwassergebühr zugrunde liegt. Im Falle der Vermietung erfolgt die Abrechnung zwischen Mieter/-in und Eigentümer/-in.
 
Meldung von Wasserschwundmengen

Der aktuelle Stand des Zwischenzählers soll dem Abwasserwerk jährlich zum 31. Oktober schriftlich mitgeteilt werden. Meldungen, die nach dem 31. Januar des Folgejahres eingehen, können satzungsgemäß nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte verwenden Sie hierzu das Online Formular "Zählerstand mitteilen".

Sollte das Formular nicht funktionieren, teilen Sie uns Ihren Zählerstand bitte per Mail unter wasserzwischenzaehler@duelmen.de mit. Wir benötigen dazu: Name, Adresse, Uhrennummer, Zählerstand und Telefonnummer.


Wichtiger Hinweis:

Die privaten Wasseruhren werden nicht durch die Stadtwerke Dülmen GmbH im Zuge der jährlichen Ablesung der Hauptwasserzähler abgelesen.

Außerdem werden Frischwasserabzugsmengen auch in Sonderfällen unter Vorlage geeigneter Unterlagen anerkannt. Dies gilt z. B. in Bäckereien aufgrund des Mehlverbrauchs, in Autowaschanlagen wegen des Verdunstungsverbrauchs, in landwirtschaftlichen Betrieben in Bezug auf die Viehtränke, bei Bauwasserverbrauch oder bei einem Wasserrohrbruch, wenn eine Kanalableitung unterbleibt. Der entsprechende Antrag kann formlos an abwasserwerk@duelmen.de gestellt werden.

Voraussetzungen

  • Installation eines Wasserzwischenzählers
  • Mitteilung an die Stadt Dülmen über den Einbau

Rechtsgrundlagen

Kosten

Es fallen keine separaten Gebühren an - durch die Meldung entsprechender Verbräuche würden Sie Abwassergebühren sparen.