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Beurkundungen

Das Jugendamt hat geeignete Beamte und Angestellte bestellt, die als Urkundspersonen tätig sind.

Im Jugendamt können Sie folgende Beurkundungen vornehmen lassen:

  • Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
  • Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)

Diese beiden Beurkundungen können Sie auch im Standesamt der Stadt Dülmen vornehmen lassen.

  • Sorgeerklärungen (gemeinsames Sorgerecht) (auch vor der Geburt möglich)
  • Verpflichtung zum Unterhalt / Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr
  • Sollten Sie andere als die hier aufgeführten Beurkundungen vornehmen lassen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob diese Beurkundungen im Jugendamt möglich sind.

Für die Beurkundungen ist die persönliche Anwesenheit aller Beteiligten erforderlich. Die Beteiligten müssen sich durch Vorlage eines Lichtbildausweises identifizieren können.

Sollten Sie nicht über ausreichende, deutsche Sprachkenntnisse verfügen, ist ein/e DolmetscherIn erforderlich. Die/der DolmetscherIn darf mit den Beteiligten weder verwandt noch verschwägert sein und muss sich ebenfalls ausweisen können.

Aus diesen Gründen ist die Vereinbarung eines Gesprächstermins erforderlich!

Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich A - J: Frau Krajewski
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich K - Z: Frau Thißen

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • persönliche Anwesenheit aller Beteiligten
  • Lichtbildausweis
  • ggf. vorherige Urkunden

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

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Beurkundungen

Das Jugendamt hat geeignete Beamte und Angestellte bestellt, die als Urkundspersonen tätig sind.

Im Jugendamt können Sie folgende Beurkundungen vornehmen lassen:

  • Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
  • Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)

Diese beiden Beurkundungen können Sie auch im Standesamt der Stadt Dülmen vornehmen lassen.

  • Sorgeerklärungen (gemeinsames Sorgerecht) (auch vor der Geburt möglich)
  • Verpflichtung zum Unterhalt / Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr
  • Sollten Sie andere als die hier aufgeführten Beurkundungen vornehmen lassen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob diese Beurkundungen im Jugendamt möglich sind.

Für die Beurkundungen ist die persönliche Anwesenheit aller Beteiligten erforderlich. Die Beteiligten müssen sich durch Vorlage eines Lichtbildausweises identifizieren können.

Sollten Sie nicht über ausreichende, deutsche Sprachkenntnisse verfügen, ist ein/e DolmetscherIn erforderlich. Die/der DolmetscherIn darf mit den Beteiligten weder verwandt noch verschwägert sein und muss sich ebenfalls ausweisen können.

Aus diesen Gründen ist die Vereinbarung eines Gesprächstermins erforderlich!

Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich A - J: Frau Krajewski
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich K - Z: Frau Thißen

Rechtsgrundlagen

Urkundspersonen des Jugendamtes, Vaterschaftsanerkennung https://serviceportal.duelmen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/460/show
Jugend- und Familienhilfe
Coesfelder Straße 36 48249 Dülmen

Frau

Krajewski

54 (1. OG)

02594 12-548
u.krajewski@duelmen.de

Frau

Thißen

54

02594 12-531
s.thissen@duelmen.de