Corona-Hinweis
Die Maskenpflicht innerhalb der städtischen Verwaltungsdienststellen gilt weiterhin! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Urkunden und Urkundenservice
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat:
- Geburtsurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Geburtenregister
(erweiterte Form der Geburtsurkunde, enthält zusätzliche Angaben, bei einer Adoption sind z. B. die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern eingetragen. Benötigt wird die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung. - Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Mehrsprachige internationale Eheurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Eheregister
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Sterberegister
- Mehrsprachige internationale Sterbeurkunden
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
Urkunde beantragen
- persönlich vor Ort
Sie können die benötigten Urkunden bei uns persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit und beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- online
Bei der Beantragung per Online-Formular erhalten Sie von uns weitere Informationen zur Bezahlung der erforderlichen Gebühren. Nach deren Eingang senden wir Ihnen die Urkunde umgehend per Post zu.
Übrigens: Ab sofort können Sie für Ihre Urkundenbestellung die elektronische Bezahlmöglichkeiten nutzen.
Online-Formular - schriftlich
Senden Sie uns den ausgefüllten Bestellschein unterschrieben zurück und legen Sie einen Verrechnungsscheck oder Bargeld sowie eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Wir versenden die Urkunde in der Regel noch am Tag des Eingangs.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- ursprüngliche Beurkundung fand beim Standesamt Dülmen statt
- die gesetzliche Frist für die Führung des Registers ist noch nicht abgelaufen
Kosten
die Städte und Gemeinden in NRW befugt, die Höhe der Gebühren durch eigene Satzungen zu regeln.
Die aktuellen Gebührensätze des Standesamtes Dülmen:
- 12,00 EUR Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
- 12,00 EUR beglaubigte Registerauszüge
- 6,00 EUR für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Rolf-Dieter Becker
Tel: 02594 12-322
E-Mail: r.becker@duelmen.de
- Frau Birgit Dingemann
Tel: 02594 12-328
E-Mail: b.dingemann@duelmen.de
- Frau Angela Wenning
Tel: 02594 12-323
E-Mail: a.wenning@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: standesamt@duelmen.de
Verwandte Dienstleistungen
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat:
- Geburtsurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Geburtenregister
(erweiterte Form der Geburtsurkunde, enthält zusätzliche Angaben, bei einer Adoption sind z. B. die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern eingetragen. Benötigt wird die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung. - Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Mehrsprachige internationale Eheurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Eheregister
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Sterberegister
- Mehrsprachige internationale Sterbeurkunden
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
Urkunde beantragen
- persönlich vor Ort
Sie können die benötigten Urkunden bei uns persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit und beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- online
Bei der Beantragung per Online-Formular erhalten Sie von uns weitere Informationen zur Bezahlung der erforderlichen Gebühren. Nach deren Eingang senden wir Ihnen die Urkunde umgehend per Post zu.
Übrigens: Ab sofort können Sie für Ihre Urkundenbestellung die elektronische Bezahlmöglichkeiten nutzen.
Online-Formular - schriftlich
Senden Sie uns den ausgefüllten Bestellschein unterschrieben zurück und legen Sie einen Verrechnungsscheck oder Bargeld sowie eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Wir versenden die Urkunde in der Regel noch am Tag des Eingangs.
Rechtsgrundlagen
Die Gebühren sind landeseinheitlich durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung geregelt. Jedoch sinddie Städte und Gemeinden in NRW befugt, die Höhe der Gebühren durch eigene Satzungen zu regeln.
Die aktuellen Gebührensätze des Standesamtes Dülmen:
- 12,00 EUR Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
- 12,00 EUR beglaubigte Registerauszüge
- 6,00 EUR für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird
Herr
Rolf-Dieter
Becker
56 (2.OG)
Frau
Birgit
Dingemann
57 (2. OG)
Frau
Angela
Wenning
57 (2. OG)