ACHTUNG! Bitte beantragen Sie die jeweilige Urkunde immer dort, wo sie ursprünglich ausgestellt wurde!

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.

  • Geburtsurkunden
  • beglaubigte Abschriften vom Geburtenregister
    (erweiterte Form der Geburtsurkunde, enthält zusätzliche Angaben, bei einer Adoption sind z. B. die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern eingetragen. Benötigt wird die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung.
  • Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
     
  • Eheurkunden 
  • Mehrsprachige internationale Eheurkunden
  • beglaubigte Abschriften vom Eheregister

  • Sterbeurkunden
  • beglaubigte Abschriften vom Sterberegister
  • Mehrsprachige internationale Sterbeurkunden

Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.

Urkunde beantragen

  • persönlich vor Ort
    Sie können die benötigten Urkunden bei uns telefonisch beantragen und nach telefonischer Terminvereinbarung abholen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
     
  • online
    zum Online-Antrag

    Urkunden über die Geburtszeit werden nicht mehr einzeln angeboten! Die Geburtszeit finden Sie aber mittlerweile auf den Geburtsurkunden.

  • schriftlich
    Senden Sie uns den ausgefüllten Bestellschein unterschrieben zurück und legen Sie einen Verrechnungsscheck oder Bargeld sowie eine Kopie Ihres Personalausweises bei.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • ursprüngliche Beurkundung fand beim Standesamt Dülmen statt
  • die gesetzliche Frist für die Führung des Registers ist noch nicht abgelaufen 

Kosten

Die Gebühren sind landeseinheitlich durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung geregelt. Jedoch sind
die Städte und Gemeinden in NRW befugt, die Höhe der Gebühren durch eigene Satzungen zu regeln. 
Die aktuellen Gebührensätze des Standesamtes Dülmen:

  • 12,00 EUR Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
  • 12,00 EUR beglaubigte Registerauszüge 
  •   6,00 EUR für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird