Voraussetzungen

Die Geeignetheitsbestätigung ist vor der Aufstellung schriftlich zu beantragen.

Hinweise:

  1. Der Betrieb von Spielgeräten ist gleichzeitig der Finanzbuchhaltung -Abteilung Steuern- anzuzeigen.
  2. Die allgemeine Aufstellerlaubnis allein reicht für die Spielgeräteaufstellung nicht aus.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Für Gaststätten und Spielhallen zwischen 50,00 und 2.500,00 EUR