Voraussetzungen

Die Geeignetheitsbestätigung ist vor der Aufstellung schriftlich zu beantragen.

Hinweise:

  1. Der Betrieb von Spielgeräten ist gleichzeitig der Finanzbuchhaltung -Abteilung Steuern- anzuzeigen.
  2. Die allgemeine Aufstellerlaubnis allein reicht für die Spielgeräteaufstellung nicht aus.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Für Gaststätten 100,00 EUR
Für Spielhallen zwischen 100,00 und 600,00 EUR je nach Verwaltungsaufwand