Umstellung Online-Formulare


Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular

Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen hier im Serviceportal!
 

BIS: Suche und Detail

Immer wieder wird Müll illegal in der Natur entsorgt. Hierbei spricht man von den sogenannten wilden Müllkippen. Viele dieser wilden Müllkippen entstehen durch Unwissenheit, da ein Großteil dieses Mülls am Wertstoffhof der Stadt Dülmen entsorgt werden kann.

Das illegale Entsorgen von Müll stellt eine ordnungswidrige Handlung dar und kann mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden.

Für die Beseitigung einer wilden Müllkippe ist immer die verursachende Person zuständig. Ist diese nicht in der Lage, den Müll zu beseitigen, werden ihr die Kosten der Entsorgung zusätzlich zu der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens in Rechnung gestellt. Wenn die verursachende Person nicht bekannt oder zu ermitteln ist, sind Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümer für die Entsorgung zuständig.

Wilde Müllkippen auf öffentlichen (städtischen) Flächen können Sie dem Ordnungsamt melden.

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