Feuerwerk
Feuerwerkskörper sind in verschiedene Kategorien unterteilt. Für das Abbrennen der Feuerwerkskörper sind Regeln zu beachten.
Feuerwerke der Kategorie 1
Diese Feuerwerkskörper(z.B. Knallbonbons oder Wunderkerzen) werden auch als Kleinstfeuerwerk bezeichnet. Personen, welche das 12. Lebensjahr vollendet haben, können diese Artikel ganzjährig nutzen.
Feuerwerke der Kategorie 2
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk/Silvesterfeuerwerk) ist nur zum Jahreswechsel am 31.12. (Silvester) und 01.01. (Neujahr) ohne Erlaubnis zulässig.
Feuerwerke der Kategorie 3 und 4
Feuerwerkskörper der Kategorie 3 (Mittelfeuerwerk) und 4 (Großfeuerwerk) dürfen nur von Personen mit einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 Sprengstoffgesetz oder von Personen mit einem Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz gekauft und abgebrannt werden. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich. Das Abbrennen eines solchen Feuerwerkes ist der Ordnungsbehörde mindestens zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.
Verwenden Sie hierzu bitte das Anzeigeformular für Feuerwerke und senden Sie dies per Mail an brandschutz@duelmen.de