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Wehrpflichtgesetz: Widerspruch gegen die Datenübermittlung

Nach § 58 b des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz-SG) können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten. 

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden jährlich zum Stichtag 31. März die Namen sowie die aktuelle Anschrift der Einwohnerinnen und Einwohner, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. 

Jede/-r Betroffene, die/der im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dülmen wohnt, hat ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer/seiner Daten.

Der Widerspruch kann hier direkt online eingereicht werden:

Antrag Widerspruch

Er kann auch schriftlich oder mündlich beim Bürgerbüro der Stadt Dülmen erklärt werden.

Termin vereinbaren

Es hilft Ihnen weiter

  • Bürgerbüro
    Tel: 02594 12-102
    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.

    Termine beim Bürgerbüro

    Ab April können Parkausweise nicht mehr Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 313 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!

Zuständige Organisationseinheit

Wehrpflichtgesetz: Widerspruch gegen die Datenübermittlung

Nach § 58 b des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz-SG) können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten. 

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden jährlich zum Stichtag 31. März die Namen sowie die aktuelle Anschrift der Einwohnerinnen und Einwohner, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. 

Jede/-r Betroffene, die/der im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dülmen wohnt, hat ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer/seiner Daten.

Der Widerspruch kann hier direkt online eingereicht werden:

Antrag Widerspruch

Er kann auch schriftlich oder mündlich beim Bürgerbüro der Stadt Dülmen erklärt werden.

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Änderung des Wehrpflichtgesetzes, Widerspruch Datenübermittlung Wehrpflicht, Bundeswehr, Zivildienst, Ersatzdienst https://serviceportal.duelmen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/829/show
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Fax 02594 12-149

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