Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen / Übermittlungssperren
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie die Möglichkeit gegen einzelne, regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen, Widerspruch einzulegen. Ihr Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Folgende Widersprüche sind möglich:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung (für deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der Sie selber nicht angehören, jedoch Familienangehörige
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen
- formlos oder direkt online einreichen (sh. oben)