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Parkausweis für Gewerbetreibende
Für diese Dienstleistung steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 - montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Hierzu bitten wir, vorab einen Termin entweder per Mail (parken@duelmen.de) oder telefonisch unter 02594/12-326 oder 02594/12-327 zu vereinbaren. Bitte hinterlassen Sie ggfls. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, so dass wir Sie kurzfristig zurückrufen können.
Rechtsgrundlagen
- § 46 (1) 4a StVO
Voraussetzungen
- Sie müssen in einer Parkzone in Dülmen Ihr Gewerbe betreiben und auch angemeldet haben,
- Sie dürfen nicht gleichzeitig im Besitz eines Bewohnerparkausweises sein,
- Ihnen darf keine Garage, betrieblicher/privater Stellplatz zur Verfügung stehen,
- bei juristischen Personen müssen die Fahrzeuge auf den Betrieb angemeldet sein,
- bei nichtjuristischen Personen müssen die Fahrzeuge auf die nichtjuristische Person zugelassen sein.
Unterlagen
- gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
- Fahrzeugschein
- Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
- Mietvertrag bzw. sonstiger Nachweis, dass kein Stellplatz vorhanden ist
- alten Parkausweis für Gewerbetreibende (bei Verlängerung)
Kosten
- Die Gebühr für den Parkausweis beträgt 150,00 €.
- Bei Verlust des Parkausweises wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 15,00 € erhoben.
Zahlungsweisen
- EC-Karte
Hinweise und Besonderheiten
- je Gewerbebetrieb wird ein Parkausweis ausgestellt,
- es ist möglich bis zu fünf Kennzeichen für weitere betriebseigene Fahrzeuge, auf den Ausweis eintragen zu lassen,
- sollte ein Betriebsfahrzeug während der Gültigkeitsdauer erneuert werden, können Sie ohne Gebühr das neue Kennzeichen bei der zuständigen Organisation ändern lassen,
- der Parkausweis ist ausschließlich im Original in einem Fahrzeug auszulegen,
- der Parkausweis darf nur für betriebseigene Fahrzeuge genutzt werden,
- es entsteht kein Anspruch auf einen Stellplatz,
- die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr,
- der Parkausweis ist mit einem Hologramm als Kopierschutz Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für mehrere Fahrzeuge zu kopieren,
- eine Verlängerung des Ausweises ist frühestens vierzehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit zulässig. Gegen Aushändigung des "alten" Gewerbeparkausweises wird der neue Ausweis dann auch schon bis zu 14 Tage früher ausgehändigt.
Weitere Informationen
- Unter folgendem Link finden Sie die Parkraumübersicht, in der ersichtlich ist, wo Sie mit dem Parkausweis parken dürfen.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Pfitzenreuter
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-327
- Frau Espeter
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-326
Zuständige Organisationseinheiten
- Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: parken@duelmen.de
- Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
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Für diese Dienstleistung steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 - montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Hierzu bitten wir, vorab einen Termin entweder per Mail (parken@duelmen.de) oder telefonisch unter 02594/12-326 oder 02594/12-327 zu vereinbaren. Bitte hinterlassen Sie ggfls. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, so dass wir Sie kurzfristig zurückrufen können.
- gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
- Fahrzeugschein
- Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
- Mietvertrag bzw. sonstiger Nachweis, dass kein Stellplatz vorhanden ist
- alten Parkausweis für Gewerbetreibende (bei Verlängerung)
- Unter folgendem Link finden Sie die Parkraumübersicht, in der ersichtlich ist, wo Sie mit dem Parkausweis parken dürfen.
- Die Gebühr für den Parkausweis beträgt 150,00 €.
- Bei Verlust des Parkausweises wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 15,00 € erhoben.
Frau
Pfitzenreuter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)
Frau
Espeter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)
Frau
Pfitzenreuter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)
Frau
Espeter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)