Aufgrund einer notwendigen Stromabschaltung, ist ab Freitag, dem 11.09.2026, 12:00 Uhr der Jugendnotruf (02594/12-567) nicht verfügbar. Stattdessen steht der Jugendnotruf des Kreises Coesfeld unter 02591/18-5170 zur Verfügung. Die Feuer- und Rettungswache ist in dieser Zeit ebenfalls nicht unter 02594/12-361 erreichbar. In dringenden Fällen wählen Sie bitte einfach den Notruf 112. Spätestens ab Montag stehen die gewohnten Nummern wieder zur Verfügung.
Lebenspartnerschaft: Umwandlung
Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für Alle) wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, eine gleichgeschlechtliche Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten verschiedengeschlechtlicher Ehen einzugehen.
Neubegündungen von Lebenspartnerschaften sind daher ab den 01.10.2017 in Deutschland nicht mehr möglich.
Dennoch ist die Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft möglich, die im Ausland begründet wurde.
Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft
Eine begründete und noch bestehende Lebenspartnerschaft kann grundsätzlich in eine Ehe umgewandelt werden.
Sollten Sie zur Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft Fragen haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten.
Voraussetzungen
- eine bestehende Lebenspartnerschaft
Erforderliche Unterlagen
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Personalausweis / Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung
Kosten
- 12,00 EUR Eheurkunde (plus evtl. Kosten für Trauungen am Wochenende)