BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Lebenspartnerschaft: Umwandlung

Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für Alle) wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, eine gleichgeschlechtliche Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten verschiedengeschlechtlicher Ehen einzugehen.

Neubegündungen von Lebenspartnerschaften sind daher ab den 01.10.2017 in Deutschland nicht mehr möglich.

Dennoch ist die Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft möglich, die im Ausland begründet wurde.

Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft

Eine begründete und noch bestehende Lebenspartnerschaft kann grundsätzlich in eine Ehe umgewandelt werden.
Sollten Sie zur Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft Fragen haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten.

Voraussetzungen

  • eine bestehende Lebenspartnerschaft

Unterlagen

Kosten

  • 12,00 EUR Eheurkunde (plus evtl. Kosten für Trauungen am Wochenende)

Kartenzahlung möglich

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Lebenspartnerschaft: Umwandlung

Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für Alle) wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, eine gleichgeschlechtliche Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten verschiedengeschlechtlicher Ehen einzugehen.

Neubegündungen von Lebenspartnerschaften sind daher ab den 01.10.2017 in Deutschland nicht mehr möglich.

Dennoch ist die Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft möglich, die im Ausland begründet wurde.

Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft

Eine begründete und noch bestehende Lebenspartnerschaft kann grundsätzlich in eine Ehe umgewandelt werden.
Sollten Sie zur Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft Fragen haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten.

  • 12,00 EUR Eheurkunde (plus evtl. Kosten für Trauungen am Wochenende)

Kartenzahlung möglich

Gleichgeschlechtliche Ehe, Umwandlung Lebenspartnerschaft https://serviceportal.duelmen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/321/show
Standesamt
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-322
Fax 02594 12-329

Frau

Lux

Leitende Standesbeamtin

02594 12-322
standesamt@duelmen.de

Frau

Nießen

Standesbeamtin

02594 12-328
standesamt@duelmen.de

Frau

Wenning

Standesbeamtin

1.34 (1. OG)

02594 12-323
standesamt@duelmen.de