Corona-Hinweis
Die Bürgerbüros sowie die weiteren Dienststellen der Stadtverwaltung sind wieder geöffnet. Die Gebäude dürfen jedoch nur betreten werden, wenn vorab ein Termin vereinbart wurde. Zudem ist das Tragen einer Schutzmaske beim Betreten Pflicht.
Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona
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Sperrmüllabfuhr
Jährlich findet in der 2. Jahreshälfte in Dülmen eine Sperrmüllabfuhr statt. Die Termine werden nicht im Abfuhrkalender, sondern vor Beginn der Straßensammlung in den örtlichen Medien und an dieser Stelle bekannt gegeben.
Nicht zum Sperrmüll gehören unter anderem:
- Abfälle aus Wohnungs- und Gebäuderenovierungen (Tapetenreste),
- Altkleider, Altpapier und sperrige Kartonagen,
- Autoreifen und Autoteile,
- Elektro-Großgeräte,
- Fußbodenbretter, Holzdielen, Laminatböden, Wand- und Deckenverkleidungen,
- gewerbliche Abfälle, Sondermüll (z. B. Farben und Lacke),
- Toilettentöpfe, Handwaschbecken,
- Türen und Fenster.
Zum Sperrmüll gehören beispielsweise:
- Bügelbretter,
- Kinderwagen, sperriges Kinderspielzeug,
- leere Koffer,
- Regale und Schränke, Bettgestelle und Matratzen,
- Sonnenschirme und Gartenmöbel,
- Teppiche und PVC-Böden (eingerollt),
- Tische und Stühle oder Couchgarnituren.
Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) verbietet die Mitnahme von Elektroschrott bei der Sperrmüllabfuhr. Auch fliegenden Schrotthändlern/-innen ist die Mitnahme gesetzlich untersagt. Stattdessen kann E-Schrott kostenlos am Dülmener Wertstoffhof abgegeben werden. Zudem kann man E-Schrott auch bei der Firma REMONDIS zur kostenlosen Abholung anmelden (Telefon: 02541 9445-18). Es handelt sich hierbei um Sammeltouren, die ggf. mit Wartezeiten verbunden sind. Die genauen Abholtermine werden den Antragstellern/-innen rechtzeitig mitgeteilt.
Rechtsgrundlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Theresa Kemmann
Tel: 02594 12-782
E-Mail: t.kemmann@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bauverwaltung, Gebühren, Beiträge
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: tiefbau@duelmen.de
Verwandte Dienstleistungen
Jährlich findet in der 2. Jahreshälfte in Dülmen eine Sperrmüllabfuhr statt. Die Termine werden nicht im Abfuhrkalender, sondern vor Beginn der Straßensammlung in den örtlichen Medien und an dieser Stelle bekannt gegeben.
Nicht zum Sperrmüll gehören unter anderem:
- Abfälle aus Wohnungs- und Gebäuderenovierungen (Tapetenreste),
- Altkleider, Altpapier und sperrige Kartonagen,
- Autoreifen und Autoteile,
- Elektro-Großgeräte,
- Fußbodenbretter, Holzdielen, Laminatböden, Wand- und Deckenverkleidungen,
- gewerbliche Abfälle, Sondermüll (z. B. Farben und Lacke),
- Toilettentöpfe, Handwaschbecken,
- Türen und Fenster.
Zum Sperrmüll gehören beispielsweise:
- Bügelbretter,
- Kinderwagen, sperriges Kinderspielzeug,
- leere Koffer,
- Regale und Schränke, Bettgestelle und Matratzen,
- Sonnenschirme und Gartenmöbel,
- Teppiche und PVC-Böden (eingerollt),
- Tische und Stühle oder Couchgarnituren.
Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) verbietet die Mitnahme von Elektroschrott bei der Sperrmüllabfuhr. Auch fliegenden Schrotthändlern/-innen ist die Mitnahme gesetzlich untersagt. Stattdessen kann E-Schrott kostenlos am Dülmener Wertstoffhof abgegeben werden. Zudem kann man E-Schrott auch bei der Firma REMONDIS zur kostenlosen Abholung anmelden (Telefon: 02541 9445-18). Es handelt sich hierbei um Sammeltouren, die ggf. mit Wartezeiten verbunden sind. Die genauen Abholtermine werden den Antragstellern/-innen rechtzeitig mitgeteilt.
Rechtsgrundlagen
Abfuhrtermine https://serviceportal.duelmen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/17550/showFrau
Theresa
Kemmann
34 (1. OG)