Die Stadt Dülmen ist gesetzlich verpflichtet, Brand­verhütungs­schauen in Gebäuden, Betrieben und Einrichtungen durchzuführen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosions­gefährdet sind oder wenn bei einem Brand oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können. Die Abteilung Brandschutz und Rettungsdienst der Stadt Dülmen übernimmt diese kommunale Aufgabe.

Eigentümer*innen und Nutzer*innen von baulichen Anlagen sind verpflichtet, diese so Instand zu halten, dass keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Nutzung dieser davon ausgehen.

Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung von gegebenenfalls vorhandenen brandschutztechnischen Mängeln und Gefahrenquellen, insbesondere in Hinblick auf Abschlüsse von Brandabschnitten, Sicherstellung der Rettungswege und dem Funktionieren des anlagentechnischen Brandschutzes. Somit soll sichergestellt werden, dass in besonders gefährdeten baulichen Anlagen der Entstehung von Feuer und Rauch vorgebeugt beziehungsweise die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert, die Rettung von Menschen und Tieren sowie in wirksame Löscharbeiten ermöglicht werden. In Abhängigkeit der Objektkategorie sind Brandverhütungsschauen spätestens alle sechs Jahre durchzuführen.