Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die zum Bezug einer geförderten (Sozial-)Wohnung berechtigt. Der WBS bescheinigt die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze und enthält Angaben über die Wohnung, die bezogen werden darf.

Der WBS ist vor Abschluss des Mietvertrages beim jeweiligen Vermieter vorzulegen. 

Welche Kriterien sind bei einem WBS wichtig?

  • die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen
  • die Höhe des Einkommens
  • die Wohnungsgröße  

Wer zählt zum Haushalt ?

Alle Personen, die zusammen wohnen, zählen zum Haushalt.

Haushaltsangehörig sind auch Personen die alsbald - in der Regel innerhalb von 6 Monaten - dem Haushalt angehören werden. Deshalb gilt auch jedes Kind als haushaltsangehörig, dessen Geburt nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird.

Als nicht mehr haushaltsangehörig gelten Personen, die alsbald - in der Regel innerhalb von 6 Monaten - aus dem Haushalt ausscheiden werden.  

Wie hoch darf das Einkommen sein?

Der Haushalt muss die Einkommensgrenze des Gesetzes über die Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW einhalten. 

Wie groß darf die Wohnung sein?

 In der Regel ist von folgender Wohnungsgröße auszugehen:

  • für eine alleinstehende Person: 50 m² Wohnfläche
  • für einen Zwei-Personen-Haushalt: 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche
  • für einen Drei-Personen-Haushalt: 3 Wohnräume oder 80 m² Wohnfläche
  • für einen Vier-Personen-Haushalt: 4 Wohnräume oder 95 m² Wohnfläche
  • Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 m² Wohnfläche.

Die angegebenen Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Arbeitsküche (bis zu 15 m²) und Nebenräume zu verstehen.

Als geringfügig kann in der Regel eine Überschreitung der angemessenen Wohnungsgröße um bis zu 5 m² angesehen werden.

Ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 m² kann im Einzelfall wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse zugebilligt werden. Dies ist beispielsweise möglich bei:

  • jungen Ehepaaren
    (dies sind Verheiratete bis zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat)
  • Blinden
  • rollstuhlfahrenden Schwerbehinderten
  • Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern, wenn innerhalb der Gültigkeitsdauer des WBS das 6. Lebensjahr mindestens eines der Kinder vollendet wird
  • Eltern für den besuchsweisen Aufenthalt von einem oder mehreren außerhalb des Haushaltes lebenden nicht volljährigen Kindern. 

Wie lange ist ein WBS gültig ?

Ein WBS ist für die Dauer eines Jahres gültig. 

Wo ist ein WBS gültig?

Der hier ausgestellte WBS ist gültig im Bundesland Nordrhein-Westfalen. 

Wie sind Ihre Aussichten auf Erteilung eines WBS?

Wir bieten Ihnen hier mit Zustimmung der KSU-Soft Kommunal-Software Unternehmens GmbH die kostenlose Möglichkeit zur Prüfung, ob Ihnen aufgrund Ihrer Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse ein WBS zustehen könnte.

 Chancenprüfer Wohnberechtigungsschein


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Unterlagen

Folgende Unterlagen werden für alle zum Haushalt gehörenden Personen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass, sofern Sie in Dülmen gemeldet sind
  • Meldebescheinigung Ihres Wohnortes, sofern Sie nicht in Dülmen gemeldet sind
  • Verdienstbescheinigungen des letzten Kalenderjahres
  • Rentenbescheide
  • Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit
  • Leistungsbescheid des Jobcenter
  • Einkommensteuer-Bescheid
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Kranken- oder Mutterschaftsgeld
  • BaföG-Bescheid
  • Nachweis über den Erhalt von Unterhaltsleistungen
  • Nachweis über die Zahlung von Unterhaltsleistungen
  • Nachweis über erhöhte Werbungskosten
  • Schwerbehindertenausweis bzw. Nachweis über den Bezug von Pflegegeld

Wie kann ich den Antrag stellen?

Den Antrag können Sie persönlich oder schriftlich bei der Stadt Dülmen, Markt 1, Bürgerbüro stellen.

Formulare

Antrag Wohnberechtigungsschein

Rechtsgrundlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
je nach Höhe des Einkommens zwischen 10,00 und 20,00 EUR

Ansprechpartner

Bürgerbüro

Dienstags und donnerstags stehen wir Ihnen ohne Terminvereinbarung zur Verfügung!

An den Tagen mit Terminbuchung, beachten Sie bitte, dass Ihr Termin verfällt, wenn Sie nicht pünktlich erscheinen. 

Termine beim Bürgerbüro

Seit April 2023 können Parkausweise nicht mehr im Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 312 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!