Seit dem 01.04.2023 steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 für diese Dienstleistung zur Verfügung. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich.

Termin vereinbaren

Voraussetzungen

  • Sie müssen in einer Bewohnerparkzone in Dülmen Ihr Gewerbe betreiben und auch angemeldet haben,
  • Sie dürfen nicht gleichzeitig im Besitz eines Bewohnerparkausweises sein,
  • Ihnen darf keine Garage, betrieblicher/privater Stellplatz zur Verfügung stehen,
  • bei juristischen Personen muss das Fahrzeug auf den Betrieb angemeldet sein,
  • bei nichtjuristischen Personen muss das Fahrzeug auf die nichtjuristische Person zugelassen sein.
  • Es müssen regelmäßige Geschäftsfahrten anfallen, d. h. der Gewerbebetrieb muss zur Ausübung seiner Tätigkeiten auf ein Fahrzeug angewiesen sein (z. B. Auslieferungsfahrten oder Außendiensttermine).
  • Wenn das Gewerbe dagegen ausschließllich am Geschäftssitz ausgeübt wird, kann keine Ausnahme erteilt werden, da ein Fahrzeug für den Geschäftszweck nicht erforderlich ist. Die alleinigen An- und Abfahrten vom und zum Wohnort erfüllen die Kriterien nicht

Weiterführende Informationen

  • Unter folgendem Link finden Sie die Parkraumübersicht, in der ersichtlich ist, wo Sie mit dem Parkausweis parken dürfen.

Unterlagen

  • gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Fahrzeugschein
  • Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
  • Mietvertrag bzw. sonstiger Nachweis, dass kein Stellplatz vorhanden ist
  • alten Gewerbeparkausweis (bei Verlängerung)
  • Vollmacht mit Kopie des gültigen Personalausweises des Geschäftsinhabers bei Vertretung

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

  • je Gewerbebetrieb wird ein Parkausweis für eines der Kraftfahrzeuge des Geschäftsinhabers/-betriebs ausgestellt,
  • sollte ein Betriebsfahrzeug während der Gültigkeitsdauer erneuert werden, können Sie ohne Gebühr das neue Kennzeichen bei der zuständigen Organisation ändern lassen,
  • der Parkausweis ist ausschließlich im Original in einem Fahrzeug auszulegen,
  • der Parkausweis darf nur für betriebseigene Fahrzeuge genutzt werden,
  • es entsteht kein Anspruch auf einen Stellplatz,
  • die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr,
  • der Parkausweis ist mit einem Hologramm als Kopierschutz versehen. Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für mehrere Fahrzeuge zu kopieren,
  • eine Verlängerung des Ausweises ist frühestens vierzehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit zulässig und wird gegen Rückgabe des "alten" Gewerbeparkausweises sofort ausgehändigt.

Kosten

  • Die Gebühr für den Parkausweis beträgt 170,00 €
  • Bei Verlust des Parkausweises wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 15,00 € erhoben.

Zahlungsweisen

  • EC-Karte

    Die EC-Karte ist eine elektronische Geldbörse in Deutschland.