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Fundverzeichnis der Stadt Dülmen

Sie haben im Gebiet der Stadt Dülmen etwas verloren oder gefunden?

Sofern es sich um einen Schlüssel oder eine Brille handelt, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Infothek des Bürgerbüros. 

Für alle anderen Gegenstände wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro. Dort werden die verlorenen bzw. gefundenen Gegenstände im Fundverzeichnis aufgenommen.

Fundtiere werden in der Regel vom Tierschutzverein Nordkreis Coesfeld e.V im Tierheim Nordkreis Coesfeld, Flamschen 3 b, 48653 Coesfeld (Telefon 02541 9009884) untergebracht.

Wie ist das Verfahren, wenn Verlierer und Fundsache wieder "zueinander finden" ? 

Wir benachrichtigen den Verlierer umgehend. Fundsachen werden in der Regel beim Finder aufbewahrt werden. Gegen Zahlung des Finderlohns und der Aufwendungen erhält er den verlorenen Gegenstand wieder. 

Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf 

  • Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde,
  • den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro,
  • den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z. B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.

Rechtsgrundlagen

Termin vereinbaren

Erforderliche Unterlagen

  • Fund-/Verlustanzeige 
  • Fundsache, Zustimmungserklärung

Kosten

Verwahrung von Fundsachen:

Wert der Fundsache Gebühr
bis 25 Euro gebührenfrei
über 25 bis 150 Euro 10,00 Euro
über 150 bis 500 Euro 15,00 Euro
über 500 bis 1.000 Euro 20,00 Euro
je weitere 500,00 Euro 20,00 Euro
Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen (Fahrräder, Kinderwagen, u.ä.) 15,00 Euro

Gebühren gemäß Anhang Tariftabelle 2 bis 2.3.2.6 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Landesrecht Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Wert der Fundsache.

Zuständige Stelle

Ansprechpartner

Bürgerbüro

Aus technischen Gründen können am Donnerstag, den 23.10.2025 ab 12:00 Uhr keine Tickets mehr gezogen werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Dienstags und donnerstags stehen wir Ihnen ohne Terminvereinbarung (bitte ein Ticket ziehen) zur Verfügung!  Beachten Sie bitte, dass dienstags ab 15.00 Uhr und donnerstags ab 17.00 Uhr, wenn die Anzahl der Besucher die verfügbaren Tickets überschreiten sollten, keine weiteren Tickets mehr vergeben werden können.

An den Tagen mit Terminbuchung, beachten Sie bitte, dass Ihr Termin verfällt, wenn Sie nicht pünktlich erscheinen. 

Termine beim Bürgerbüro