Fundsachen
Fundverzeichnis der Stadt Dülmen
Sie haben im Gebiet der Stadt Dülmen etwas verloren oder gefunden?
Sofern es sich um einen Schlüssel oder eine Brille handelt, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Infothek des Bürgerbüros.
Für alle anderen Gegenstände wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro. Dort werden die verlorenen bzw. gefundenen Gegenstände im Fundverzeichnis aufgenommen.
Fundtiere werden in der Regel vom Tierschutzverein Coesfeld,Dülmen und Umgebung e. V. im Tierheim Lette, Stripperhook 51, 48653 Coesfeld (Telefon 02546 7060) untergebracht.
Wie ist das Verfahren, wenn Verlierer und Fundsache wieder "zueinander finden" ?
Wir benachrichtigen den Verlierer umgehend. Fundsachen werden in der Regel beim Finder aufbewahrt werden. Gegen Zahlung des Finderlohns und der Aufwendungen erhält er den verlorenen Gegenstand wieder.
Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf
- Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde,
- den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro,
- den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z. B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Fund-/Verlustanzeige
- Fundsache, Zustimmungserklärung