Sozialleistungen im Überblick
Viele Menschen verfügen nicht über ausreichende Mittel, um ihren Lebensunterhalt selber sicherstellen zu können. Zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes gibt es für diese Personen unterschiedliche staatliche Unterstützungsleistungen.
Der Fachbereich Arbeit, Soziales, Ehrenamt und Senioren der Stadt Dülmen ist für die Erbringung der folgenden Leistungen zuständig:
- Leistungen nach dem SGB II - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
für Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ggf. zu deren Bedarfsgemeinschaft zählende Personen. - Leistungen nach dem SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
für Personen, die aufgrund ihres Alters oder einer dauerhaften Erwerbsminderung nicht erwerbstätig sein können. - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
für ausländische Flüchtlinge. - Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Miet- oder Lastenzuschuss für einkommensschwache Personen, die keine Transferleistungen beziehen. - Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
für Kinder der vorgenannten Personenkreise und Bezieher von Kinderzuschlag kann zusätzlich ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) bestehen. - Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
kann ein minderjähriges Kind erhalten, wenn es bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhält.
- Mietrückstände
Bei drohendem Wohnungsverlust können unter Umständen Hilfen zum Erhalt oder zur Anmietung einer anderen Wohnung gewährt werden. - Bestattungskosten
Nach § 74 des Sozialgesetzbuches XII können die erforderlichen Kosten einer Bestattung aus Sozialhilfemitteln übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen.