Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular.
Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen hier im Serviceportal!
Stoffwindeln bzw. Mehrwegwindeln: Förderung
Im Rahmen der Umsetzung des Klimakonzeptes 2.0 möchte die Stadt Dülmen einen nachhaltigen, klimagerechten Konsum zu fördern. Dazu zählt auch die Vermeidung von Müll und Plastik. Daher unterstützt die Stadt Initiativen, die sich für die Vermeidung von Müll einsetzen. Vor diesem Hintergrund wurde nun ein kommunales Förderprogramm für die Anschaffung von Stoff- bzw. Mehrwegwindeln mit einer Fördersumme von maximal 10.000 € pro Jahr aufgelegt.
Wer kann gefördert werden?
Für im Stadtgebiet Dülmen wohnende Kinder bis zu einem Alter von 36 Monaten kann einmalig ein Zuschuss für Stoffwindeln beantragt werden. Leben gleichzeitig mehrere Kinder bis zu einem Alter von 36 Monaten im Haushalt, wird nach den vorstehenden Grundsätzen für jedes dieser Kinder ein Zuschuss gezahlt.
Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss beträgt einmalig pro Kind 100,00 €. Bei Anschaffungskosten unter 200,00 € beträgt der Zuschuss 50 % der Anschaffungskosten.
Anträge einreichen
Anträge zur Stoffwindelförderung können direkt online gestellt werden.
Fragen?
Rückfragen können unter folgender E-Mail-Adresse gestellt werden: stoffwindeln@duelmen.de
Voraussetzungen
Förderfähig sind ausschließlich Stoffwindeln sowie das dazugehörige Equipment, wie Überziehhosen, Mulleinlagen etc., das mehrfach genutzt werden kann.
Für die Auszahlung der Förderung muss ein aktueller Original-Kaufbeleg über Stoffwindeln etc. vorgelegt werden. Bei Geschwister- und Zwillingskindern ebenso.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelle Kaufbelege
Rechtsgrundlagen
Amt/Fachbereich
Umwelt- und Klimaschutz