Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Fussgängerzone) sind Warenauslagen vor Ladenlokalen erlaubnispflichtig. Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Warenauslagen aufgestellt werden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Unterlagen
- unterschriebener Antrag (auch formlos möglich)
Kosten
- Es fallen Gebühren an.