Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- formlose Anfrage oder unterschriebener Antrag
Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Kosten
Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung).