Ohne vorherige Terminvereinbarung ist eine Vorsprache nicht möglich. 

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Was ist ein Gewerbe? 

Unter dem Begriff "Gewerbe" versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbstständige Tätigkeit. Ausnahmen hiervon sind die Urproduktionen (z. B. Landwirtschaft), die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. Mietshaus) und die sogenannten freien Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), sowie Dienstleistungen höherer Art, die zur Ausübung des Berufes eine höhere Bildung zwingend erfordern (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte).

Wer darf ein Gewerbe anmelden?

Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).

Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie durch Personengesellschaften (z. B. KG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts (z. B. GbR)) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages, sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.

Überwachungspflichtige Gewerbe 

Bei folgenden Tätigkeiten spricht man über ein überwachungspflichtiges Gewerbe. Sollte eine oder mehrere dieser Tätigkeiten bei der Gewerbestelle angemeldet werden, hat der Gewerbetreibende einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister  und das Führungszeugnis vorzulegen:

  • An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung,
  • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
  • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
  • Edelstein, Perlen und Schmuck und
  • Altmetallen,
  • auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe
  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen ein-schließlich des Schlüsseldienst,
  • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungs-werkzeuge.

 

Gewerbeanmeldung

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen (Gewerbe in Dülmen = Gewerbemeldestelle der Stadt Dülmen). 

Gewerbeummeldung 

Diese ist unverzüglich vorzunehmen, wenn

  • der Betrieb innerhalb der Stadt Dülmen verlegt wird oder
  • der bisher gemeldete Gewerbegegenstand erweitert oder geändert wird

Gewerbeabmeldung 

Diese ist verzüglich sowohl bei der vollständigen Aufgabe des Betriebes vorzunehmen als auch bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort. 

Elektronische Gewerbeanzeige 

Die elektronische Gewerbeanzeige erfolgt über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW . Dort haben Sie die Möglichkeit, eine neue Gewerbeanzeige vollelektronisch vorzunehmen sowie eine Übersicht über Ihre bereits erstatteten Anzeigen und deren Status aufzurufen.

Darüber hinaus können Sie bei Bedarf auch allgemeine Informationen zur Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit abrufen.

Zum Online-Antrag 

 

Wichtiger Hinweis 

Bei folgenden Vorgängen ist eine Mitteilung bzw. Rücksprache mit dem Bereich Gewerbe und Markt erforderlich, da möglicherweise eine Gewerbean- / um- oder abmeldung vorgenommen werden muss.

  • Namensänderung / Umfirmierung / Änderung der Rechtsform (z. B. Einzelunternehmung in GmbH oder GbR in Einzelunternehmung)
  • Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen

 

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Führungszeugnis und zum Gewerbezentralregister erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.

Unterlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Gewerbe An-, Ummeldung 26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind.
Gewerbe An-, Ummeldung 33,00 EUR Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen (13,00 €).
Zweitschrift der Gewerbeanmeldung 15,00 EUR Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden.
Gewerbeabmeldungen kostenfrei Gewerbeabmeldungen sind gebührenfrei.

Die o. g. Gebühren fallen an für:

  • Gewerbeanmeldungen
  • Gewerbeummeldungen bei Verlegung eines Betriebes innerhalb der Stadt Dülmen
  • Gewerbeummeldungen bei Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren und Leistungen)

Zahlungsweisen

  • Kreditkarten

    Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.

  • Bargeldzahlung

    Zahlungsform, bei der der Schuldner dem Gläubiger Bargeld übergibt.

  • Kontaktlos zahlen

    Bezahldienste über NFC

  • girocard

    Die Girocard, umgangssprachlich auch als Girokarte bezeichnet, wurde vom Zentralen Kreditausschuss gegründet.