BIS: Suche und Detail

Allgemeine Informationen

Für das Böllerschießen, das zu bestimmten Festen und Ereignissen durchgeführt werden soll, wird eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz benötigt. Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich (siehe unten: Erforderliche Unterlagen - Antrag) bei der Abteilung Brandschutz und Rettungsdienst der Stadt Dülmen beantragt werden.

Der Antrag muss die nachfolgenden Angaben enthalten:

  • Angaben zum Veranstalter oder zur Veranstalterin oder Verein
  • Anlass
  • Personalien der teilnehmenden Böllerschützen
  • Schießleitung
  • Anzahl der beabsichtigten Schüsse
  • Standort, Datum und Uhrzeit
  • Erlaubnis von dem Grundstückeigentümer oder der Grundstückseigentümerin (Standort Schussgerät)

Nutzen Sie bitte den unter 'Erforderliche Unterlagen' aufgeführten Antragsvordruck.

Dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind die Befähigungsscheine aller Böllerschützen nach § 27 Sprengstoffgesetz beizufügen und für die eingesetzten Böller eine gültige Beschussbescheinigung.

Bearbeitungsdauer

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (Formular siehe rechts unter Dokumente)
  • Befähigungsschein nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
  • Gültige Beschussbescheinigung

Rechtsgrundlagen

Kosten

Gebühr in Höhe von 30,00 €