Allgemeine Informationen
Für das Böllerschießen, das zu bestimmten Festen und Ereignissen durchgeführt werden soll, wird eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz benötigt. Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich (siehe unten: Erforderliche Unterlagen - Antrag) bei der Abteilung Brandschutz und Rettungsdienst der Stadt Dülmen beantragt werden.
Der Antrag muss die nachfolgenden Angaben enthalten:
- Angaben zum Veranstalter oder zur Veranstalterin oder Verein
- Anlass
- Personalien der teilnehmenden Böllerschützen
- Schießleitung
- Anzahl der beabsichtigten Schüsse
- Standort, Datum und Uhrzeit
- Erlaubnis von dem Grundstückeigentümer oder der Grundstückseigentümerin (Standort Schussgerät)
Nutzen Sie bitte den unter 'Erforderliche Unterlagen' aufgeführten Antragsvordruck.
Dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind die Befähigungsscheine aller Böllerschützen nach § 27 Sprengstoffgesetz beizufügen und für die eingesetzten Böller eine gültige Beschussbescheinigung.
