Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular.
Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen hier im Serviceportal!
Petitionen an den Rat (§ 24 GO NRW)
Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, kann sich unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Alter mit Anregungen und Beschwerden an die Stadtverordnetenversammlung wenden.
Die Anregung oder Beschwerde sollte in den Aufgabenbereich der Stadt Dülmen fallen. Angelegenheiten, die nicht zum Aufgabenbereich der Stadt Dülmen gehören, werden an die zuständige Stelle weitergeleitet. Die eine Anregung gebende oder eine Beschwerde führende Person wird darüber unterrichtet.
Abzugrenzen von diesen Anregungen und Beschwerden sind sonstige Hinweise und Misstände, wie wilde Müllkippen, defekte Beleuchtung, abgemeldete Fahrzeuge, Vandalismus etc., die über den Mängelmelder mitgeteilt werden können. Ebenso sind Beschwerden über das persönliche Verhalten von Beschäftigten über den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen und insoweit von den hier genannten Anregungen und Beschwerden nicht erfasst.
Die Erledigung der Anregungen oder Beschwerden hat die Stadtverordnetenversammlung an den Hauptausschuss übertragen. Dieser prüft die Angelegenheit inhaltlich und überweist sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle.
Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, sodass Gelegenheit besteht, die Behandlung der eigenen Eingabe mitzuverfolgen.
Die eine Anregung gebende oder eine Beschwerde führende Person wird über die Stellungnahme bzw. Entscheidung des zuständigen Gremiums unaufgefordert unterrichtet.
Anonyme Eingaben werden nicht behandelt. Gleiches gilt dann, wenn die Anregungen und Beschwerden einen Straftatbestand erfüllen oder sie gegenüber bereits geprüften Sachverhalten keinen neuen Inhalt mehr vorbringen.