Um einen Bereich eines Grundstückes grundbuchrechtlich unterschiedlich zu belasten, zu beleihen oder beispielsweise als Baugrundstück zu veräußern, ist eine Teilung zu beantragen. Hierbei wird zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken unterschieden.

Für die Teilung eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie keine baubehördliche Genehmigung.

Jede Teilung eines bebauten Grundstücks muss jedoch bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Dafür benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung nach § 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), die die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften sicherstellt. Hierzu werden zum Beispiel die Erschließung oder die Grenzabstände und vieles mehr überprüft, um die Wahrung der städtebaulichen Ordnung sicherzustellen.

Unterlagen

Kosten

  • Für diese Dienstleistungen fallen Gebühren an.

Zuständige Stelle

Bauaufsicht und Denkmalschutz
Heinrich-Leggewie-Straße 11
48249 Dülmen

Ansprechpartner

Bauberatung

Zu den genannten Servicezeiten ist die Bauberatung telefonisch erreichbar. Sofern Sie wünschen, persönlich beraten zu werden, ist zwingend vorab ein Termin zu vereinbaren.