Sperrmüllabfuhr
Die Abfuhr findet in den jeweiligen Bezirken an folgenden Tagen statt:
Bezirk 1 - 20.08.2024 Bezirk 10 - 19.09.2024
Bezirk 2 - 22.08.2024 Bezirk 12 - 23.09.2024 !
Bezirk 3 - 27.08.2024 Bezirk 11 - 25.09.2024 !
Bezirk 4 - 29.08.2024 Bezirk 13 - 30.09.2024
Bezirk 5 - 03.09.2024 Bezirk 14 - 08.10.2024
Bezirk 6 - 05.09.2024 Bezirk 15 - 10.10.2024
Bezirk 7 - 10.09.2024 Bezirk 16 - 15.10.2024
Bezirk 8 - 12.09.2024 Bezirk 17 - 17.10.2024
Bezirk 9 - 17.09.2024
Bitte beachten Sie, dass Grundstückseigentümer/-innen bzw. Verursacher/-innen dafür verantwortlich sind, dass liegen gelassene Abfälle nach der Abfuhr möglichst schnell entfernt und Straßen bzw. Gehwege gesäubert werden.
Die Abfuhrbezirke können dem Straßenverzeichnis des aktuellen Abfuhrkalenders entnommen werden.
Was darf auf den Sperrmüll und wie?
Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt, dass bei der Sperrmüllabfuhr immer wieder Gegenstände herausgestellt werden, die nicht als Sperrmüll gelten und daher stehen gelassen werden.
Um eine bessere Verwertung des Sperrmülls zu ermöglichen, bittet die Stadt Dülmen alle Bürger/innen darum, ihre Abfälle nach Sperrmüll und Altholz vorzusortieren und von einander getrennt an der Straße zur Entsorgung bereitzustellen. Es kann vorkommen, dass zunächst nur eine Abfallfraktion abgeholt wird und ein weiteres Fahrzeug später die andere abfährt. Generell sollten die zu entsorgenden Gegenstände geordnet abgestellt und nicht aufgetürmt werden, sodass diese leichter eingeladen werden können und bei der Abholung keine Verletzungsgefahr entsteht.
Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften kann die gebietsbezogene Sperrmüllabfuhr in Dülmen zukünftig nur fortgeführt werden, wenn die strikte Trennung und damit bessere Verwertung von Sperrmüll und Altholz erreicht wird.
Sperrmüll
- Matratzen, Teppiche, Gartenmöbel (Kunststoff), Sonnenschirme, Werkzeugbänke /-schränke, Kinderwagen, leere Koffer, Couchgarnituren
Altholz
- Möbel aus dem Haus wie Schränke, Regale, Kommoden, Tische, Stühle, Bettgestelle
- Küchen, Küchenarbeitsplatten und sonstige Inneneinrichtungen
Nicht zum Sperrmüll/Altholz gehören folgende Abfallarten, die somit nicht abgefahren werden:
- Fenster und Türen, Türzargen
- Dachsparren, Lattenzäune, Jägerzäune, Leitungsmasten
- Konstruktionshölzer für tragende Teile
- mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
- Fußbodenbretter, Holzdielen, Laminatböden, Wand- und Deckenverkleidungen
- Abfälle aus Wohnungs- und Gebäuderenovierungen (Tapetenreste, sanitäre Anlagen, Isoliermaterial)
- Eisenbahnschwellen
- Baumstämme
- Autoteile, Autoreifen
- Elektrogeräte
- Farben / Lacke
- Altkleider
- Kartonagen aus Papier
- Styropor
- Glaselemente (Vitrinen oder Glasfronten etc.)
- Alles, was größentechnisch in die Restmülltonne passt (z.B. Kinderspielzeug, Rucksäcke, Reisetaschen)
Weitere Infos
Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) verbietet die Mitnahme von Elektroschrott bei der Sperrmüllabfuhr. Auch fliegenden Schrotthändlern/-innen ist die Mitnahme gesetzlich untersagt. Stattdessen kann E-Schrott kostenlos am Dülmener Wertstoffhof abgegeben werden. Zudem kann man E-Schrott auch bei der Firma REMONDIS zur kostenlosen Abholung anmelden (Telefon: 02541 9445-18). Es handelt sich hierbei um Sammeltouren, die ggf. mit Wartezeiten verbunden sind. Die genauen Abholtermine werden den Antragstellern/-innen rechtzeitig mitgeteilt.
Sollte der Sperrmüll auch im Laufe des Folgetages nicht abgefahren worden sein, melden Sie dies bitte umgehend bei uns.
Neben der Straßensammlung haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Sperrmüll kostenlos am Wertstoffhof abzugeben.
Ferner kann man über Remondis eine (kostenpflichtige) Sperrmüllabholung veranlassen: 02541/94450 oder info.coesfeld@remondis.de