Wohnsitz anmelden, ummelden oder abmelden - in leichter Sprache
Wohnsitz anmelden
Wenn sie in eine neue Wohnung ziehen, müssen sie das im Bürgerbüro melden.
Sie brauchen:
- Ausweis
- Schreiben vom Vermieter hier klicken
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Der Mietvertrag reicht nicht aus!
Gehört ihnen die Wohnung? Dann brauchen sie kein Schreiben vom Vermieter.
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- Formular zum Anmelden hier klicken
- Wenn Sie selber vorbeikommen, brauchen Sie das nicht.
Fristen:
Sie können sich erst ummelden, wenn Sie in die neue Wohnung eingezogen sind. Vorher nicht! Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.
Das gilt auch, wenn Sie in Dülmen umziehen.
Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, haben Sie 3 Monate Zeit.
Sie haben auch 3 Monate Zeit, wenn Sie vorher in einem Hotel gewohnt haben.
Wenn Sie diese Zeiten nicht einhalten, müssen Sie eine Strafe zahlen!
Wohnsitz abmelden
Sie müssen Ihren Wohnsitz nicht abmelden. Das übernehmen wir für Sie.
Es sei denn, Sie...
- ziehen aus einer Zweitwohnung aus.
- haben keine Wohnung mehr.
- ziehen in ein anderes Land.
Dann müssen Sie sich spätesten 2 Wochen nach dem Auszug abmelden.
Sie ziehen aus einer Zweitwohnung aus?
Dann müssen Sie sich trotzdem in der Stadt abmelden, in der Sie meistens wohnen.
Sie ziehen aus einer Wohnung aus und haben dann keine Wohnung mehr in Deutschland?
Dann können Sie sich vor dem Auszug abmelden. Aber nur eine Woche vorher!
Selber vorbeikommen!
Am besten kommen sie selber vorbei.
Sie können nicht selbst vorbeikommen? Dann können sie das Formular unterschreiben.
Sie finden es hier:
Dann geben sie es einer zuverlässigen Person.
Ihr Helfer braucht:
- Ihren Ausweis
- seinen eigenen Ausweis
- eine Vollmacht von Ihnen
- das Formular für Anmeldung oder Abmeldung
- ein Schreiben vom Vermieter. Das muss er dann im Bürgerbüro vorzeigen.
Wenn sie aus einem anderen Land kommen, müssen Sie selber vorbeikommen!
Weitere Infos
Hauptwohnsitz:
Wenn sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben, gilt:
Eine davon muss ihr Haupt-Wohnsitz sein. Das bedeutet: Hier wohnen sie meistens.
Familie:
Wenn die ganze Familie umzieht, muss nur ein Familien-Mitglied den Umzug anmelden. Man muss dafür mindestens 18 Jahre alt sein.
Junge Leute:
Sie sind zwischen 16 und 18 Jahre alt? Dann können sie auch ohne Zustimmung ihrer Eltern eine Wohnung anmelden.
Auto ummelden:
Sie haben ein Auto im Kreis Coesfeld angemeldet? Dann können sie ihren Fahrzeug-Schein zum Termin mitbringen.