Büchereiausweis beantragen, vermisst melden und kündigen
Mit diesem Online-Service können Sie folgende Anliegen rund um den Büchereiausweis der Stadtbücherei Dülmen erledigen:
- Büchereiausweis beantragen: Für Erwachsene, Jugendliche ab 16 Jahren, Eltern (für ihre Kinder) sowie Institutionen.
- Verlustmeldung oder Sperrung: Wenn der Ausweis verloren wurde oder gesperrt werden soll.
- Kündigung des Ausweises
Nach Abschicken des Online-Formulars wird Ihr Anliegen innerhalb weniger Werktage von uns bearbeitet. Bei einer Neuanmeldung erhalten Sie auf Wunsch die Zugangsdaten per E-Mail, um digitale Angebote wie muensterload.de oder das Munzinger Archiv direkt nutzen zu können.
Die Abholung des Büchereiausweises ist zu den Öffnungszeiten der Stadtbücherei Dülmen an der Servicetheke im Erdgeschoss möglich.
Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin vor Ort anmelden, kündigen oder Ihren Büchereiausweis sperren lassen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung sind ggf. Nachweise zur Ermäßigung der Benutzungsgebühr notwendig. Bei der Stadtbücherei Dülmen ist dies aus folgenden Gründen möglich (den benötigten Nachweis finden Sie in Klammern):
- Bestehender Jahresbüchereiausweis im selben Haushalt (Büchereiausweisnummer)
- Lebensunterhalt nach SGB II, SGB XII, AsylbLG (Bewilligungsbescheid)
- Schule, Studium oder Ausbildung (bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) (Schülerausweis, Studierendenausweis o.Ä.)
- Teilnahme an Ersatzdienst, Bundesfreiwilligendienst, FSJ bzw. FÖJ (bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) (Ausweis Freiwilligendienst)
Rechtsgrundlagen
Zur Anmeldung und Nutzung der Stadtbücherei beachten Sie die Satzung und die Hinweise zum Datenschutz.
Kosten
Benutzungsgebühren - für Erwachsene und Institutionen
| Benutzungsgebühr | Ermäßigung | |
| 12 Monate | 25 Euro | 12,50 Euro |
| 6 Monate | 13 Euro | 6,50 Euro |
| 3 Monate | 7 Euro | 3,50 Euro |
Ermäßigungsberechtigte sind Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Ersatzdienstleistende, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligen Sozialen Jahr bzw. Freiwilligen Ökologischen Jahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr und beziehende von Lebensunterhalt nach SGB II, SGB XII oder AsylblG.
Darüber hinaus sind folgende Reduzierungen möglich:
- Partnerkarte: 12,50 Euro für 12 Monate
- Schnupperkarte (einmalig für 1 Monat): 3 Euro
Diese und alle weiteren Gebühren finden Sie auf unserer Website und in der Satzung.