Erreichbarkeit der Notrufnummern bei Stromabschaltung

Aufgrund einer notwendigen Stromabschaltung, ist ab Freitag, dem 11.09.2026, 12:00 Uhr der Jugendnotruf (02594/12-567) nicht verfügbar. Stattdessen steht der Jugendnotruf des Kreises Coesfeld unter 02591/18-5170 zur Verfügung. Die Feuer- und Rettungswache ist in dieser Zeit ebenfalls nicht unter 02594/12-361 erreichbar. In dringenden Fällen wählen Sie bitte einfach den Notruf 112. Spätestens ab Montag stehen die gewohnten Nummern wieder zur Verfügung.

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Was ist Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen?

Rehabilitationsmaßnahmen der Eingliederungshilfe sollen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von jungen Menschen mit seelischer Behinderung fördern.

Der Anspruch ist gesetzlich geregelt und im Wesentlichen an zwei Voraussetzungen gebunden:

  1. Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für das entsprechende Lebensalter typischen Zustand, die länger als 6 Monate andauert (Feststellung durch einen Facharzt oder Therapeuten) und
  1.  mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Gerne stehen wir Ihnen für ein Erstberatungsgespräch nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.