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Wohnungsgeberbestätigung

Für die Anmeldung einer neuen Wohnung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Diese ist vom Wohnungsgeber auszufüllen und dem Vermieter zur Anmeldung mitzugeben. 

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

Es hilft Ihnen weiter

  • Bürgerbüro
    Tel: 02594 12-102
    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.

    Termine beim Bürgerbüro

    Ab April können Parkausweise nicht mehr Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 313 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!

Zuständige Organisationseinheit

Verwandte Dienstleistungen

Wohnungsgeberbestätigung

Für die Anmeldung einer neuen Wohnung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Diese ist vom Wohnungsgeber auszufüllen und dem Vermieter zur Anmeldung mitzugeben. 

Rechtsgrundlagen 

Einzugsbestätigung, Auszugsbestätigung, Wohnungsgeberbescheinigung https://serviceportal.duelmen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/840/show
Bürgerbüro
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-102
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de