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Schwerbehinderung: Antrag auf Feststellung bzw. Änderung

Den Antrag auf Feststellung bzw. Änderung einer Schwerbehinderung erhalten Sie an der Infothek des Bürgerbüros. Sie können den ausgefüllten und unterschiebenen Antrag an der Infothek wieder abgeben.
Die Mitarbeiterinnen der Infothek leiten diesen dann an die Untere Gesundheitsbehörde des Kreises Coesfeld weiter. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

ONLINE-Antrag

Mit dem Online-Verfahren ELSA.NRW kann ein Antrag direkt am PC ausgefüllt und an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Hinweis: Auch für den Online-Antrag ist die eigenhändige Unterschrift erforderlich. Nach dem Ausfüllen der Formularseiten ist die angezeigte Erklärung auszudrucken, zu unterschreiben und innerhalb von zwei Wochen an die zuständige Behörde zu senden. Wird die Unterschrift nicht nachgereicht, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

ELSA.NRW Online-Verfahren "elektronischer Schwerbehindertenantrag"


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Den Antrag auf Feststellung bzw. Änderung einer Schwerbehinderung erhalten Sie an der Infothek des Bürgerbüros. Sie können den ausgefüllten und unterschiebenen Antrag an der Infothek wieder abgeben.
Die Mitarbeiterinnen der Infothek leiten diesen dann an die Untere Gesundheitsbehörde des Kreises Coesfeld weiter. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

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Mit dem Online-Verfahren ELSA.NRW kann ein Antrag direkt am PC ausgefüllt und an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Hinweis: Auch für den Online-Antrag ist die eigenhändige Unterschrift erforderlich. Nach dem Ausfüllen der Formularseiten ist die angezeigte Erklärung auszudrucken, zu unterschreiben und innerhalb von zwei Wochen an die zuständige Behörde zu senden. Wird die Unterschrift nicht nachgereicht, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

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Behindertenausweis https://serviceportal.duelmen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/800/show
Infothek Bürgerbüro
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-104
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro Infothek

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bbinfo@duelmen.de