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Anschriftenänderung im Fahrzeugschein

Seit dem 01.01.2023 können Anschriftenberichtigungen im KFZ-Schein im Bürgerbüro der Stadt Dülmen nur noch im direkten Zusammenhang mit der An-/ Ummeldung im gleichen Termin verbunden werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist dies beim Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld (Kreuzweg 27, 48249 Dülmen) vorzunehmen.

Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet innerhalb einer Woche Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Dülmen zuziehen und vorher nicht im Kreisgebiet Coesfeld gemeldet waren, müssen Sie dieses bei der Zulassungsbehörde des Kreises Coesfeld erledigen. 

Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dieses auch auf dem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zu ändern. Dieses können Sie ebenfalls nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen, nicht im Bürgerbüro der Stadt Dülmen.

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • Fahrzeugschein

Kosten

  • 10,80 EUR pro Fahrzeugschein

Weitere Informationen

Es hilft Ihnen weiter

  • Bürgerbüro
    Tel: 02594 12-102
    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.

    Termine beim Bürgerbüro

    Ab April können Parkausweise nicht mehr Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 313 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!

Zuständige Organisationseinheit

Anschriftenänderung im Fahrzeugschein

Seit dem 01.01.2023 können Anschriftenberichtigungen im KFZ-Schein im Bürgerbüro der Stadt Dülmen nur noch im direkten Zusammenhang mit der An-/ Ummeldung im gleichen Termin verbunden werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist dies beim Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld (Kreuzweg 27, 48249 Dülmen) vorzunehmen.

Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet innerhalb einer Woche Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Dülmen zuziehen und vorher nicht im Kreisgebiet Coesfeld gemeldet waren, müssen Sie dieses bei der Zulassungsbehörde des Kreises Coesfeld erledigen. 

Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dieses auch auf dem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zu ändern. Dieses können Sie ebenfalls nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen, nicht im Bürgerbüro der Stadt Dülmen.

  • Personalausweis/Reisepass
  • Fahrzeugschein
  • 10,80 EUR pro Fahrzeugschein
Kfz-Schein-Änderung https://serviceportal.duelmen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/784/show
Bürgerbüro
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-102
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de