Corona-Hinweis
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen! Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden. >>> Alle aktuellen Hinweise finden Sie unter www.duelmen.de/corona.
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Parkausweis für soziale Dienste
Voraussetzung für den Erhalt eines Parkausweises für soziale Dienste ist, dass es sich bei dem ausgeübten Gewerbe um einen ambulanten sozialen Dienst handelt.
Durch den Parkausweis erhält man folgende Erlaubnisse:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO)
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
- Parken ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitlich Begrenzung
Die Gültigkeitsdauer des Parkausweises beträgt 1 Jahr.
Termin vereinbaren
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Fahrzeugschein
- Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
Kosten
- pro Genehmigung (100,00 EUR)
Es hilft Ihnen weiter
- Bürgerbüro
Tel: 02594 12-102
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgerbüro
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
- Bürgerbüro Buldern
Wemhoff 4
48249 Dülmen-Buldern
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
- Bürgerbüro Rorup
Hauptstraße 56
48249 Dülmen-Rorup
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
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Voraussetzung für den Erhalt eines Parkausweises für soziale Dienste ist, dass es sich bei dem ausgeübten Gewerbe um einen ambulanten sozialen Dienst handelt.
Durch den Parkausweis erhält man folgende Erlaubnisse:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO)
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
- Parken ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitlich Begrenzung
Die Gültigkeitsdauer des Parkausweises beträgt 1 Jahr.
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- Personalausweis/Reisepass
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- Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
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