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Parkausweis Münsterlandgenehmigung für Handwerksbetriebe
Für diese Dienstleistung steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 - montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Hierzu bitten wir, vorab einen Termin entweder per Mail (parken@duelmen.de) oder telefonisch unter 02594/12-326 oder 02594/12-327 zu vereinbaren. Bitte hinterlassen Sie ggfls. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, so dass wir Sie kurzfristig zurückrufen können.
Voraussetzungen
- bei dem ausgeübten Gewerbe muss es sich um einen Handwerksbetrieb der Anlagen A oder B der Handwerksordnung handeln,
- die Service-/Werkstattfahrzeuge müssen durch Firmenaufschrift eindeutig erkennbar sein.
Unterlagen
- gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1/Fahrzeugschein
- Nachweis der Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
- Vollmacht mit Kopie des gültigen Personalausweises des Geschäftsinhabers bei Vertretung
Kosten
- 130,00 € pro Genehmigung
Zahlungsweisen
- EC-Karte
Hinweise und Besonderheiten
- gilt nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Reparatur- und Kundendienstarbeiten und berechtigt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte,
- es ist nicht gestattet, mit der Münsterlandgenehmigung in der Fußgängerzone zu parken,
- Fahrzeuge müssen so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden,
- die Münsterlandgenehmigung ist mit einem Hologramm als Kopierschutz Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für mehrere Fahrzeuge zu kopieren. Da in den Fahrzeugen Originale ausgelegt werden müssen, beantragen Sie bitte die entsprechende Anzahl von Münsterlandgenehmigungen,
- es besteht kein Anspruch auf einen Stellplatz,
- allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten.
- Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung beträgt 1 Jahr.
Weitere Informationen
Art der Parkerleichterung während der Einsatzzeit
- an Parkscheinautomaten ohne Gebühren und zeitliche Begrenzung zu parken (nicht aber innerhalb von Parkhäusern),
- ohne Parkscheibe ohne zeitliche Begrenzung zu parken (nicht aber innerhalb von Parkhäusern),
- im verkehrsberuhigtem Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen zu parken,
- im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot während zu parken,
- auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild zu parken
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Pfitzenreuter
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-327
- Frau Espeter
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-326
Zuständige Organisationseinheiten
- Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: parken@duelmen.de
- Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
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Für diese Dienstleistung steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 - montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Hierzu bitten wir, vorab einen Termin entweder per Mail (parken@duelmen.de) oder telefonisch unter 02594/12-326 oder 02594/12-327 zu vereinbaren. Bitte hinterlassen Sie ggfls. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, so dass wir Sie kurzfristig zurückrufen können.
- gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1/Fahrzeugschein
- Nachweis der Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
- Vollmacht mit Kopie des gültigen Personalausweises des Geschäftsinhabers bei Vertretung
Art der Parkerleichterung während der Einsatzzeit
- an Parkscheinautomaten ohne Gebühren und zeitliche Begrenzung zu parken (nicht aber innerhalb von Parkhäusern),
- ohne Parkscheibe ohne zeitliche Begrenzung zu parken (nicht aber innerhalb von Parkhäusern),
- im verkehrsberuhigtem Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen zu parken,
- im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot während zu parken,
- auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild zu parken
- 130,00 € pro Genehmigung
Frau
Pfitzenreuter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)
Frau
Espeter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)
Frau
Pfitzenreuter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)
Frau
Espeter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)