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Befreiung von der Ausweispflicht

In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Für folgenden Personenkreis besteht diese Möglichkeit der Befreiung von der Ausweispflicht:

  • Personen für die eine Betreuung bestellt ist (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
  • Personen, die von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
  • Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. 

Hinweis:
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros. 

Termin vereinbaren

Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (ausgedruckt und unterschrieben)

Antrag online ausfüllen

  • abgelaufenes Ausweisdokument
  • evtl. Vollmacht bzw. aktuelle Bestellungsurkunde
  • Unterlagen zum Pflegegrad bzw. anderer Nachweis über die dauerhafte Behinderung / Immobilität
  • gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt
 

Es hilft Ihnen weiter

  • Bürgerbüro
    Tel: 02594 12-102
    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.

    Termine beim Bürgerbüro

    Ab April können Parkausweise nicht mehr Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 313 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!

Zuständige Organisationseinheit

Befreiung von der Ausweispflicht

In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Für folgenden Personenkreis besteht diese Möglichkeit der Befreiung von der Ausweispflicht:

  • Personen für die eine Betreuung bestellt ist (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
  • Personen, die von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
  • Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. 

Hinweis:
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros. 

Termin vereinbaren

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (ausgedruckt und unterschrieben)

Antrag online ausfüllen

  • abgelaufenes Ausweisdokument
  • evtl. Vollmacht bzw. aktuelle Bestellungsurkunde
  • Unterlagen zum Pflegegrad bzw. anderer Nachweis über die dauerhafte Behinderung / Immobilität
  • gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt
 
https://serviceportal.duelmen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/766/show
Bürgerbüro
Markt 1 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-102
Fax 02594 12-149

Bürgerbüro

02594 12-102
buergerbuero@duelmen.de