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Kinderreisepass
Seit dem 1. November 2007 können Kinderrreispässe nur noch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt oder bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann ausschließlich die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweis möglich. Die Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses ist grundsätzlich immer nur für ein Jahr möglich.
Zur Beantragung und Verlängerung des Kinderreisepasses ist die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein Erziehungsberechtigter kann sich bei der Antragstellung vertreten lassen. Dazu ist die Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung und des eigenen Ausweises bzw. Reisepasses mit Unterschrift erforderlich. Sofern das Sorgerecht einem Elternteil alleine oder einer anderen Person vorbehalten ist, ist dieses entsprechend nachzuweisen. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.
Termin vereinbaren
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Ausweisdokument beider Elternteile
- sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht und Personalausweis bzw. Reisepass
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der vorhandene Kinderreisepass
- das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
Kosten
- Neuantrag (13,00 EUR)
- Verlängerung (6,00 EUR)
Es hilft Ihnen weiter
- Bürgerbüro
Tel: 02594 12-102
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Dienstag und Donnerstag können Sie das Bürgerbüro terminfrei besuchen.
Ab April können Parkausweise nicht mehr Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 313 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: buergerbuero@duelmen.de
Seit dem 1. November 2007 können Kinderrreispässe nur noch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt oder bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann ausschließlich die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweis möglich. Die Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses ist grundsätzlich immer nur für ein Jahr möglich.
Zur Beantragung und Verlängerung des Kinderreisepasses ist die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein Erziehungsberechtigter kann sich bei der Antragstellung vertreten lassen. Dazu ist die Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung und des eigenen Ausweises bzw. Reisepasses mit Unterschrift erforderlich. Sofern das Sorgerecht einem Elternteil alleine oder einer anderen Person vorbehalten ist, ist dieses entsprechend nachzuweisen. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.
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Rechtsgrundlagen
- Ausweisdokument beider Elternteile
- sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht und Personalausweis bzw. Reisepass
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der vorhandene Kinderreisepass
- das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
Bürgerbüro