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Parkausweis für Bewohner
Für diese Dienstleistung steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 - montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Hierzu bitten wir, vorab einen Termin entweder per Mail (parken@duelmen.de) oder telefonisch unter 02594/12-326 oder 02594/12-327 zu vereinbaren. Bitte hinterlassen Sie ggfls. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, so dass wir Sie kurzfristig zurückrufen können.
Rechtsgrundlagen
- § 46 (1) 4a StVO
Voraussetzungen
- Sie müssen in einer Parkzone in Dülmen mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen, Bewohnerparkausweise werden somit erst nach erfolgtem Einzug und nach erfolgter An- bzw. Ummeldung ausgestellt, nicht aufgrund eines beabsichtigten Umzuges im Vorhinein,
- Ihnen darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen,
- Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Kfz sein oder dieses nachweislich dauerhaft nutzen,
Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeugnutzer/in nicht mit Antragsteller/in identisch ist)
- Wohnungsgeberbestätigung ab 01.06.2023 oder Mietvertrag
- alter Bewohnerparkausweis (bei Verlängerung)
Kosten
- die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 30,00 €
- bei Verlust des Bewohnerparkausweises wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben
Zahlungsweisen
- EC-Karte
Hinweise und Besonderheiten
- je Haushalt wird ein Bewohnerparkausweis ausgestellt,
- es ist möglich bis zu maximal fünf Kennzeichen für weitere Fahrzeuge, für die zum Haushalt zugehörigen Personen, auf den Bewohnerparkausweis eintragen zu lassen,
- sollte ein Fahrzeug während der Gültigkeitsdauer erneuert werden, können Sie ohne Gebühr das neue Kennzeichen bei der zuständigen Organisation ändern lassen,
- der Parkausweis ist ausschließlich im Original in einem Fahrzeug auszulegen,
- es entsteht kein Anspruch auf einen Stellplatz,
- die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr,
- der Bewohnerparkausweis ist mit einem Hologramm als Kopierschutz versehen. Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für mehrere Fahrzeuge zu kopieren,
- eine Verlängerung des Ausweises ist frühestens vierzehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit zulässig. Gegen Aushändigung des "alten" Bewohnerparkausweises wird der neue Ausweis auch schon bis zu 14 Tage früher ausgehändigt.
Weitere Informationen
- unter folgendem Link finden Sie die Parkraumübersicht, in der ersichtlich ist, wo Sie mit dem Parkausweis parken dürfen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Espeter
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-326
- Frau Pfitzenreuter
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-327
Zuständige Organisationseinheiten
- Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: parken@duelmen.de
- Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
Für diese Dienstleistung steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 - montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Hierzu bitten wir, vorab einen Termin entweder per Mail (parken@duelmen.de) oder telefonisch unter 02594/12-326 oder 02594/12-327 zu vereinbaren. Bitte hinterlassen Sie ggfls. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, so dass wir Sie kurzfristig zurückrufen können.
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeugnutzer/in nicht mit Antragsteller/in identisch ist)
- Wohnungsgeberbestätigung ab 01.06.2023 oder Mietvertrag
- alter Bewohnerparkausweis (bei Verlängerung)
- unter folgendem Link finden Sie die Parkraumübersicht, in der ersichtlich ist, wo Sie mit dem Parkausweis parken dürfen
- die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 30,00 €
- bei Verlust des Bewohnerparkausweises wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben
Frau
Espeter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)
Frau
Pfitzenreuter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)
Frau
Espeter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)
Frau
Pfitzenreuter
Sachbearbeitung
1.24 (1. OG)