Parkausweis für Bewohner
Bewohnerparkausweise können nun auch online bei uns beantragt werden. Dazu nutzen Sie den folgenden Button:
Alternativ können Sie einen Bewohnerparkausweis in unseren Büroräumlichkeiten beantragen. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich.
Voraussetzungen
- Sie müssen in einer Parkzone in Dülmen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und dort auch wohnen, Bewohnerparkausweise werden somit erst nach erfolgtem Einzug und nach erfolgter An- bzw. Ummeldung ausgestellt, nicht aufgrund eines beabsichtigten Umzuges im Vorhinein,
- dem Haushalt darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen,
- Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Pkw´s sein oder dieses nachweislich vollumfänglich (mit allen Vor- und Nachteilen) und dauerhaft privat nutzen.
- Bei dem Fahrzeug muss es sich um einen Pkw handeln.
- Der Pkw darf eine Länge von 5,25 m nicht überschreiten.
Weiterführende Informationen
- unter folgendem Link finden Sie die Parkraumübersicht, in der ersichtlich ist, wo Sie mit dem Parkausweis parken dürfen
Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeugnutzer/in nicht mit Antragsteller/in identisch ist, Kopie Personalausweis Fahrzeughalter erforderlich)
- Wohnungsgeberbestätigung ab 01.06.2023 oder Mietvertrag
- alter Bewohnerparkausweis (bei Verlängerung)
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
- je Haushalt wird ein Bewohnerparkausweis ausgestellt,
- es ist möglich bis zu maximal fünf Kennzeichen für weitere Pkw´s, für Personen die ebenfalls an der Meldeanschrift mit Hauptwohnsitz wohnen, auf den Bewohnerparkausweis eintragen zu lassen,
- sollte ein Pkw während der Gültigkeitsdauer erneuert werden, können Sie ohne Gebühr das neue Kennzeichen bei der zuständigen Organisation ändern lassen,
- der Parkausweis ist ausschließlich im Original in einem Pkw auszulegen,
- es entsteht kein Anspruch auf einen Stellplatz,
- die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr,
- der Bewohnerparkausweis ist mit einem Hologramm als Kopierschutz versehen. Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für mehrere Pkw´s zu kopieren,
- eine Verlängerung des Ausweises ist frühestens vierzehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit zulässig. Hier ist die Aushändigung des "alten" Bewohnerparkausweises jedoch zwingend erforderlich.
Kosten
- die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 60,00 €
- bei Verlust des Bewohnerparkausweises wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben
Zahlungsweisen
-
EC-Karte
Die EC-Karte ist eine elektronische Geldbörse in Deutschland.