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Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die von registrierten Fotograf*innen und anderen registrierten Anbieter*innen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden. Auch hier im Bürgerbrüro werden digitale Lichbilder erstellt und können direkt beim Termin mitgemacht werden.

Zu Beachten:

  • Die antragstellende Person (auch Kinder) und ihr gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter müssen persönlich zur Beantragung erscheinen.
  • Wenn Sie sich aus einer anderen Stadt in Deutschland anmelden, kann die Beantragung nicht zusammen mit der Anmeldung erfolgen!

Bei der erstmaligen Ausstellung eines Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihre Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde mit. Sofern bereits ein Reisepass vorhanden ist, bringen Sie diesen bitte mit. 

Sind die Antragsteller:innen jünger als 18 Jahre, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dies bei Antragstellung zu bestätigen.

Die Lieferzeit Ihres neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei beträgt aktuell ca. 4 - 6 Wochen, kann sich aber täglich ändern. Hierauf hat die Stadt Dülmen keinen Einfluss. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird in maximal fünf Werktagen erstellt, ist aber mit zusätzlichen Gebühren (32,00 €) verbunden. 

Der Status der Bearbeitung kann online verfolgt werden:

Statusabfrage

Gültigkeit

Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
Für Personen unter 24 Jahren ist er nur 6 Jahre gültig.

Verlust

Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben, teilen Sie dieses bitte umgehend persönlich im Bürgerbüro mit. 

Wiederauffinden eines Dokumentes:

Bei der Verlustanzeige werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DokumenteninhaberInnen zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des aufgefundenen Dokuments verpflichtet sind. 

Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab. einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Termin vereinbaren

 

Zweitpass

Grundsätzlich darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Wenn Sie berechtigtes Interesse nachweisen können, können Sie einen Zweitpass erhalten. Das berechtigte Interesse ist durch Sie glaubhaft nachzuweisen (z.B. durch Bestätigung vom Arbeitgeber, Flugticket, oder wenn Sie in einen Staat einreisen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus Ihrem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben). Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen.

Die Gültigkeit des Zweitpasses beträgt sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass, welcher als Zweitpass ausgestellt wird, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten.

Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise „Weltreisende“) reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

 

Hinweise zu Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder finden Sie auf der BMI-Internetseite unter dem Link:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-

Weiterführende Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Ihren Personalausweis, einen evtl. bisherigen Reisepass oder Kinderpass
  • bei Einbürgerung bitte alten Reisepass/ID-Karte UND übersetzte Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde im Original (von einem OLG zugelassenen Übersetzer)
  • bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde (im Original).
  • bei Antrag auf einen Zweitpass Nachweise für berechtigtes Interesse
  • Lichtbild - Bitte beachten Sie die Hinweise und Änderungen zum 01.05.2025-
  • bei Personen unter 18 Jahren muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein, sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht/ Einverständniserklärung und Personalausweis bzw. Reisepass
  • bei Kindern von nicht verheirateten Eltern muss zusätzlich ein Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht (Sorgerechtserklärung vom Jugendamt) oder des alleinigen Sorgerechts (aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt) vorgelegt werden
  • Das persönliche Erscheinen zur Antragstellung ist erforderlich . Auch Kinder für die ein Dokument beantragt werden soll, müssen anwesend sein.
  • Verlustanzeige
     

Kosten

Name Kosten Beschreibung
ab 24 Jahre für den 36-Seiten-Reisepass 70,00 EUR
bis 24 Jahre für den 36-Seiten-Reisepass 37,50 EUR
Express-Pass zusätzlich 32,00 EUR
48-Seiten-Reisepass zusätzlich 22,00 EUR
Lichtbild 6,00 EUR Erstellung durch Bürgerbüro bei Antragstellung

Zuständige Stelle

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