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Zufahrten zu Grundstücken

Generell werden in der Straßenplanung die Zufahrten zu privaten Grundstücken gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan angelegt. Die nachträgliche Herstellung von Grundstückszufahrten, Bordsteinabsenkungen, Veränderungen des Gehweges auf privates Verlangen usw. bedingen in der Regel einen Eingriff in den Straßenkörper.
Dafür ist eine Zustimmung des Straßenbaulastträgers notwendig, bei der die Vorgaben für eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ausführung gegeben werden. Die Leistungen haben im Auftrag und zu Lasten des Antragstellers/der Antragstellerin zu erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Zuständige Organisationseinheit

Zufahrten zu Grundstücken

Generell werden in der Straßenplanung die Zufahrten zu privaten Grundstücken gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan angelegt. Die nachträgliche Herstellung von Grundstückszufahrten, Bordsteinabsenkungen, Veränderungen des Gehweges auf privates Verlangen usw. bedingen in der Regel einen Eingriff in den Straßenkörper.
Dafür ist eine Zustimmung des Straßenbaulastträgers notwendig, bei der die Vorgaben für eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ausführung gegeben werden. Die Leistungen haben im Auftrag und zu Lasten des Antragstellers/der Antragstellerin zu erfolgen.

Bitte mit Unterschrift per Post oder E-Mail zusenden!

Bordsteinabsenkungen, Gehwegüberfahrten https://serviceportal.duelmen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/688/show
Straßen- und Landschaftsbau
Heinrich-Leggewie-Straße 13 48249 Dülmen
Telefon 02594 12-721