Kanalanschlussbeiträge dienen der (Mit-)Finanzierung des Investitionsaufwandes für die Herstellung der öffentlichen Kanalisation, die aus den Straßenkanälen, Grundstücksanschlüssen, Regenbecken u. a. besteht. Sie werden für ein Grundstück einmal erhoben und sind im Grunde der Baustein, mit dessen Zahlung der Zugang zum öffentlichen Kanalnetz eröffnet wird. Als typische Erschließungskosten gehören Kanalanschlussbeiträge zu den Beiträgen für Grundstücke, die gewöhnlich als Posten bei einer Baufinanzierung zu berücksichtigen sind. Der Kanalanschlussbeitrag wird für ein Grundstück erhoben, sobald es erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann oder tatsächlich angeschlossen wird.    

Berechnungsgrundlage

Für die Berechnung des Kanalanschlussbeitrages wird die Grundstücksfläche zurunde gelegt, die eine wirtschaftliche Einheit bildet. Die unterschiedliche Bebaubarkeit und Nutzung wird durch Nutzungsfaktoren berücksichtigt, so wird z. B. die Grundstücksfläche bei einer 1-geschossigen Bebaubarkeit mit dem Nutzungsfaktor 1,0 und bei einer 2-geschossigen Bebaubarkeit mit dem Nutzungsfaktor 1,25 vervielfacht. Daraus ergibt sich dann die zu veranlagende Fläche. Bei einem Gewerbegrundstück wird der Nutzungsfaktor nochmals um 0,3 erhöht.      

Bei der Beitragsberechnung wird zwischen einem Voll- und einem Teilanschluss unterschieden. Bei einem Vollanschluss werden Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage abgeleitet. Bei einem Teilanschluss beschränkt sich die Inanspruchnahme entweder nur auf Schmutz- oder Niederschlagswasser.    

Nutzungsfaktoren gemäß Satzung der Stadt Dülmen über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen 

  • bei 1-geschossiger Bebaubarkeit                      1,00
  • bei 2-geschossiger Bebaubarkeit                      1,25
  • bei 3-geschossiger Bebaubarkeit                      1,50
  • bei 4- und 5-geschossiger Bebaubarkeit           1,75
  • bei 6- und höhergeschossiger Bebaubarkeit     2,00   
  • Erhöhung bei Gewerbegrundstücken um          0,3  

Beispielrechnung

für ein 2-geschossig bebaubares Grundstück mit Vollanschluss bei einer Grundstücksgröße von 400 m²:   
   
400 m² Grundstücksgröße   
 x 1,25 Nutzungsfaktor für die 2-geschossige Bebauung   
 = 500 m² zu veranlagende Fläche   
 x 8,25 EUR/m² Beitragssatz für einen Vollanschluss   
 = 4.125,00 EUR Kanalanschlussbeitrag   

  

 

Rechtsgrundlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Teilanschluss 5,50 EUR pro m² zu veranlagende Fläche
Vollanschluss 8,25 EUR pro m² zu veranlagende Fläche

Zuständige Stelle

Abwasserwerk
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen

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