Die Aufgaben und Dienstleistungen des Abwasserwerkes werden zum größten Teil über Abwassergebühren finanziert.  Das Aufkommen beziffert sich auf mehr als 7 Millionen Euro im Jahr. 

Bei den Abwassergebühren unterscheidet man zwischen 

Erhoben werden die Abwassergebühren über die Abgabenbescheide der Stadt Dülmen, die zu Anfang eines jeden Jahres an die Grundbesitzer versandt werden. Die Abwassergebühren sind (zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben) grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar, zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Abwasserwerk
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen

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