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Zustands- und Funktionsprüfung
Private Abwasserleitungen sind gemäß §§ 60, 61 Wasserhaushaltsgesetz so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Wer eine private Abwasserleitung betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen. Wie konkret und fristengerecht dies zu geschehen hat, ist durch eine Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) geregelt.
Private Abwasserleitungen sind im Regelfall die Hausanschlussleitungen. § 2 Ziffer 7 b der Entwässerungssatzung umschreibt Hausanschlussleitungen als die Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie Schächte und Inspektionsöffnungen.
§ 15 der Entwässerungssatzung sowie die Homepage der Stadt Dülmen befassen sich ausführlich mit der Thematik um die eigenverantwortliche Wahrnehmung des Kanal-TÜV (ehemals Dichtheitsprüfung), so zum Beispiel damit, welche Teile der privaten Abwasserleitungen zu prüfen sind, welche Prüffristen (noch) gelten, wer prüfen darf, wie eine Prüfbescheinigung auszusehen hat und welche Unterlagen beizubringen sind oder wann welche Schäden zu beseitigen sind.
Rechtsgrundlagen
- Entwässerungssatzung der Stadt Dülmen
- 1. Satzung der Stadt Dülmen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 30.03.2010
- § 60 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
- § 61 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
- § 61 LWG NRW Selbstüberwachung von Abwasseranlagen
- Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen SüwVO Abw vom 17.10.2013, veröffentlicht am 08.11.2013
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Abwasserwerk
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: abwasserwerk@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Detlev Siebert
Tel: 02594 12-766
E-Mail: d.siebert@duelmen.de
- Herr Heinrich Schulte
Tel: 02594 12-764
E-Mail: h.schulte@duelmen.de
- Herr Marius Feld
Tel: 02594 12-761
E-Mail: m.feld@duelmen.de
Zustands- und Funktionsprüfung
Private Abwasserleitungen sind gemäß §§ 60, 61 Wasserhaushaltsgesetz so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Wer eine private Abwasserleitung betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen. Wie konkret und fristengerecht dies zu geschehen hat, ist durch eine Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) geregelt.
Private Abwasserleitungen sind im Regelfall die Hausanschlussleitungen. § 2 Ziffer 7 b der Entwässerungssatzung umschreibt Hausanschlussleitungen als die Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie Schächte und Inspektionsöffnungen.
§ 15 der Entwässerungssatzung sowie die Homepage der Stadt Dülmen befassen sich ausführlich mit der Thematik um die eigenverantwortliche Wahrnehmung des Kanal-TÜV (ehemals Dichtheitsprüfung), so zum Beispiel damit, welche Teile der privaten Abwasserleitungen zu prüfen sind, welche Prüffristen (noch) gelten, wer prüfen darf, wie eine Prüfbescheinigung auszusehen hat und welche Unterlagen beizubringen sind oder wann welche Schäden zu beseitigen sind.
Rechtsgrundlagen
- Entwässerungssatzung der Stadt Dülmen
- 1. Satzung der Stadt Dülmen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 30.03.2010
- § 60 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
- § 61 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
- § 61 LWG NRW Selbstüberwachung von Abwasseranlagen
- Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen SüwVO Abw vom 17.10.2013, veröffentlicht am 08.11.2013
Abwasserwerk
001 Heinrich-Leggewie-Straße 13 48249 Dülmen
Herr
Detlev
Siebert
17
02594 12-766
d.siebert@duelmen.de
Herr
Heinrich
Schulte
09
02594 12-764
h.schulte@duelmen.de
Herr
Marius
Feld
10
02594 12-761
m.feld@duelmen.de